Soll ich über eBay Kleinanzeigen was zurück nehmen?
Hallo, hab hier was verkauft aber die Frau ist unzufrieden und fragt ob ich es zurück nehmen kann. Heißt es nicht Privatverkauf daher keine Rücknahme oder Garantie?
Um welche Summe geht es?
10€
6 Antworten
ein privater Verkäufer muss nie etwas zurücknehmen, sofern die gelieferte Ware der Ware aus dem Angebot entspricht. Soweit die Theorie.
Jetzt kommt es aber darauf an, wie die Käuferin bezahlt hat.
Hat sie überwiesen (direkt auf Dein Konto), dann kannst Du dich zurücklehnen, und ihren Wunsch ablehnen. Ich würde dann aber den Mailverkehr, in dem sie schreibt, ihr gefällt etwas nicht, gut aufheben, am besten als Screenshot oder PDF.
Hat sie über "sicher bezahlen" gezahlt, und meldet einen abweichenden Artikel, hast Du wohl die A-Karte. Gleiches, falls sie per PayPal Waren&Dienstleistungen gezahlt hat.
Ich würde es davon abhängig machen warum sie nicht zufrieden ist, wie sie gefragt hat und auch wer das eventuelle schicken bezahlt
Müssen musst du da nix… was hat sie denn gekauft bzw was gefallt ihr nicht
Gekauft Föhn und unzufrieden weil er schlecht bläst
Würde ich tatsächlich dann wieder nehmen - gerade bei dem Betrag… wenn ich weiß das er ok ist kann ich ihn ja wieder verkaufen
Würde ich nicht machen. Sie war vor Ort und konnte sich das Gerät anschauen und ggf. auch mal anschalten um zu sehen ob und wie es noch Funktioniert, wenn man das nicht macht hat man eben das Pech, wenn es nicht so ist wie man dachte.
Wenn ich Elektronische Sachen kaufe Teste ich auch immer ob es Funktioniert und ggf. wie und, wenn jemand was abholt dann empfehle ich immer das er/sie es auch Testet um zu sehen das es noch Funktioniert.
Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist. Außer natürlich jenen, die explizit in der Beschreibung aufgeführt wurden. Sollte sich bei der Ware, die in einem eBay Privatverkauf veräußert wurde, nachträglich noch Mängel auftun, so ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass er die Ware so erhalten hat. Kann der Verkäufer indes ebenfalls nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß und so wie beschrieben versendet hat, kann es sich zudem um einen Transportschaden handeln. Für diesen ist der Verkäufer aber nur dann haftbar zu machen, wenn er die Ware unsachgemäß verpackt hatte. Allerdings kann eine solche Mängelhaftung durch den Privatverkäufer durchaus für einen kurzen Zeitraum ausgesprochen werden, denn er ist nicht an längere Zeiten gebunden, wie beispielsweise gewerbliche Händler. Jedoch muss diese verkürzte Zeit der Haftung explizit im Angebotstext aufgeführt werde
Nun, ob du es zurück nimmst oder nicht, sollte vorher vereinbart sein.
Was heißt denn unzufrieden? Ist an dem was (auch immer) du verkauft hast, etwas kaputt oder anders als du es beschrieben hast oder hat die Käuferin den gleichen Artikel nur irgendwo anders billiger gesehen? [mit anderen Worten: wer von euch beiden hat's versemmelt?]
War Abholung