Ebay Händler will Geld nach Rücksendung und Rückerstattung, legal?
Nach einem Kauf eines Autoteils und Feststellung, dass es defekt war ,wurde der Artikel zurückgesendet. Ebay hat den Betrag zurückerstattet. Nun schreibt der Händler, dass ebay rein formell den Betrag zurückerstattet hat und dafür keine Rechtsgrundlage hat. Seitens eBay ist der Vorgang abgeschlossen. Der Händler fordert den vollen Kaufbetrag plus Mahngebühren und droht mit einem Inkassobüro. Wer kann dazu was sagen? Vielen Dank
Wurde der Artikel nur zurück geschickt, oder hast Du ihn reklamiert?
Die Rücksendung wurde über eBay abgewickelt und abgeschlossen. Zugleich wurde der Händler informiert, dass dieser defekt ist und zurückgeschickt wird.
4 Antworten
Wenn es über das Widerrufsrecht rückabgewickelt wurde, ist alles in Ordnung.
Wurde es über die Gewährleistung rückabgewickelt ohne dass der Händler dem zustimmte oder gar gegen seinen Willen, dann kann sowas bei rauskommen.
Die Rechtsgrundlage bei eBay sind ihre eigenen AGB. Das beschneidet aber nicht den Kaufvertrag zwischen euch beiden. Bei einem Gewährleistungsfall, darf der Händler nacherfüllen (Ersatz oder Reparatur).
Also kommt auf deine Kommunikation an. Mit wem hast was kommuniziert?
Welcher Händler stimmt schon einer Rückgabe zu?
Die Frage müsste heißen, welcher nicht? Die Fälle bei welchen ich Probleme mit der Rückgabe hatte (in Dtl) kann ich an einer Hand abzählen und ich shoppe schon seit paar Jahrzehnten.
Und bei einem Widerruf muss der Händler gar nicht zustimmen. Man erklärt ihn.
Bei einer Gewährleistung sind die primären Rechte die Nacherfüllung. Will man gleich zu den sekundären Rechte wo die Rückgabe dabei ist, dann nur wenn die primären Rechte ausgeschöpft wurden oder man sich einigt.
Tach :)
dass es keine Rechtsgrundlage für eine Rückgabe gibt, stimmt nicht. Aber natürlich steht es dem Verkäufer frei, rechtliche Mittel einzusetzen, wenn er die Klärung über eBay nicht akzeptieren will. EBAY hat Regeln, die durchaus mit der eigenen Rechtsabteilung abgestimmt sind - aber eine heilige Instanz ist eBay nicht. Die Antwort von Yetanotherpage ist sehr gut.
Am besten, Du schaust mal im Rechtsportal von eBay nach:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html
VG
Das Rechtsportal von ebay bringt da wenig. Das wäre dann interessanter:
Der Verkäufer hat erst einmal Recht und ebay hat nicht im BGB rumzuwursteln.
Mit der Ebay-Teilnahme hat der Anbieter auch die AGB von Ebay akzeptiert. Sie war Grundlage des Verkaufs und der Rückgabe.
Genau... aber wenn er einen Anwalt damit beschäftigen will, das zu prüfen, darf er das. Ich wäre da ganz gelassen und würde die Drohungen abprallen lassen.
Mit der Ebay-Teilnahme hat der Anbieter auch die AGB von Ebay akzeptiert
Aber die Ebay Richtlinien setzen nicht die geltenden Gesetze außer Kraft.
Falsch
und das schreibt ebay auch in seinen Hinweisen zu den Rechten und Pflichten:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Für den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist nur das BGB zuständig ,und nicht eine US-amerikanische Firma, die sich einbildet in deutschem Recht etwas entscheiden zu können.
Wenn der Händler über Ebay anbietet und verkauft, dann hat er auch die AGB von Ebay akzeptiert.
Falsch:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Für Kaufvewträge in Deutshlcand gilt immer noch das BGB.
Die ebay AGB bestimmen nur die Grundlage des Nutzervertrags der Verkaufsplattform.
Feststellung, dass es defekt war ,wurde der Artikel zurückgesendet
Ist das irgendwie beweisbar?
Ansonsten: Händler oder`privat?
Die Rückgabe bzw. Der Defekt wurde mit Fotos dokumentiert... Händler= Neuware
Na dann hast Du hoffentlich die Bestellung auch innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen. Dann wäre alles korrekt mit der Rückbuchung des Geldes.
Ansonsten würde der Kaufvertrag noch bestehen. Das hieße allerdings, dass der Händler Dir eine mangelfreie Ware liefern muss.
Welcher Händler stimmt schon einer Rückgabe zu? Der Artikel war Neuware und wurde zurückgegeben weil dieser defekt war, dazu muss ich doch nicht irgendwas erklären oder um Zustimmung fragen. Kommunikation hin oder her es geht rein um das rechtliche...