Darf der Händler im Rahmen einer Retoure (Garantiefall) bei der Kaufpreisrückerstattung den Kaufpreis ohne Ust überweisen?
Liebe Community,
ich habe bei einem externen Händler (via Amazon) am 07.10.2021 eine Philips Schallzahnbürste gekauft.
Da diese nun einen Defekt aufweist habe ich den Philips Kundenservice kontaktiert. Da dies ein Garantiefall sei und es genau dieses Modell aktuell nicht gebe, solle ich die Zahnbürste einsenden, um nach einer Prüfung der Werkstatt den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. Lt. der Mitarbeiterin am Telefon würde ich den vollen Betrag von 236,66 EUR zurückerstattet bekommen.
Soweit, so gut. Gestern ist die Zahnbürste zur Prüfung bei der Werkstatt eingegangen und gerade eben kam eine Nachricht darüber, dass ich den Kaufpreis zurückerstattet bekomme.
Hierbei kommt es nun zum Problem:
- Kaufpreis (inkl. USt.): 236,66 EUR
- Auszahlungbetrag: 198,87 EUR
Nun ist meine Frage, ob es rechtens ist, dass Philips den Kaufpreis zwar erstattet, allerdings ohne die von mir gezahlte Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt des Kaufes von mir gezahlt wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Toasti
Wer hat den Kaufpreis jetzt erstattet? Der Händler bei dem Du gekauft hast oder Philips?
Philips
4 Antworten
Hallo,
vorausgesetzt du hast die Händler-Gewährungshaftung in Anspruch genommen,
dann muss bei einem neuen Gerät, das defekt geliefert wurde,
natürlich der volle Kaufpreis (inkl. MwSt.) erstattet werden.
Wenn du ihn privat als Endverbraucher erworben hast.
Für einen Garantiefall, gegenüber dem Hersteller, muss jetzt der Händler sorgen.
Für solche Fälle, führt der Händler ein extra Verlust-Konto, für die Umsatzsteuer, die er dann geltend macht.
https://www.youtube.com/watch?v=VnQ97-L0BZ8
Hansi
Der
Händler darf dich, bei der gesetzlichen Gewährungshaftung, nicht an den Hersteller weiter verweisen.
Es sei denn du bestehst auf die Hersteller-Garantie. Dann gilt es hier "Das Kleingedruckte" zu lesen.
Ergo du hast gegenüber Phillips kein Recht auf die Rückzahlung der Umsatzsteuer.
Hansi
Kauf 07.10.2021
Das war also noch vor der Verlängerung der Beweisumkehr. Mit andern Worten, Du müsstest dem Händler beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war. Und das war es nach Deinen Worten nicht. So gesehen ist es korrekt, dass er Dich an den Hersteller und die Garantie verweist.
Die Erstattung ist inkl MwSt auszuführen.
Wenn der Kunde eine Firma ist, dann ja.
Hallo Hansi,
wenn ich das richtig verstehe, dann trifft das bei mir zu.
Das Gerät habe ich privat als Endverbraucher erworben. Defekt war es allerdings zu Anfang nicht; Erst seit ca. 1-2 Wochen. Allerdings ohne Eigenverschulden.
Jetzt läuft das aber alles schon über Philips. Sollte ich den Prozess also abbrechen und mich an den Händler wenden? Denn dieser verwies mich einst an Philips. Das ist der Grund, weshalb ich überhaupt direkt mit denen in Kontakt stehe.