Darf der Händler im Rahmen einer Retoure (Garantiefall) bei der Kaufpreisrückerstattung den Kaufpreis ohne Ust überweisen?

KuarThePirat  19.08.2022, 16:02

Wer hat den Kaufpreis jetzt erstattet? Der Händler bei dem Du gekauft hast oder Philips?

Toasti96 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 16:14

Philips

4 Antworten

Hallo,

vorausgesetzt du hast die Händler-Gewährungshaftung in Anspruch genommen,

dann muss bei einem neuen Gerät, das defekt geliefert wurde,

natürlich der volle Kaufpreis (inkl. MwSt.) erstattet werden.

Wenn du ihn privat als Endverbraucher erworben hast.

Für einen Garantiefall, gegenüber dem Hersteller, muss jetzt der Händler sorgen.

Für solche Fälle, führt der Händler ein extra Verlust-Konto, für die Umsatzsteuer, die er dann geltend macht.

https://www.youtube.com/watch?v=VnQ97-L0BZ8

Hansi


Toasti96 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 16:18

Hallo Hansi,

wenn ich das richtig verstehe, dann trifft das bei mir zu.

Das Gerät habe ich privat als Endverbraucher erworben. Defekt war es allerdings zu Anfang nicht; Erst seit ca. 1-2 Wochen. Allerdings ohne Eigenverschulden.

Jetzt läuft das aber alles schon über Philips. Sollte ich den Prozess also abbrechen und mich an den Händler wenden? Denn dieser verwies mich einst an Philips. Das ist der Grund, weshalb ich überhaupt direkt mit denen in Kontakt stehe.

1
Kerner  19.08.2022, 16:23
@Toasti96

Der

Händler darf dich, bei der gesetzlichen Gewährungshaftung, nicht an den Hersteller weiter verweisen.

Es sei denn du bestehst auf die Hersteller-Garantie. Dann gilt es hier "Das Kleingedruckte" zu lesen.

Ergo du hast gegenüber Phillips kein Recht auf die Rückzahlung der Umsatzsteuer.

Hansi

2
Toasti96 
Beitragsersteller
 19.08.2022, 17:15
@Kerner

Das ist zwar nicht die Antwort die ich mir erhofft habe, allerdings hast du mir damit sehr gut weiterhelfen können.

Vielen lieben Dank an dieser Stelle dafür! 👍🏼
P.S. Auch an alle anderen: Dankeschön! :-)

0
Kauf 07.10.2021

Das war also noch vor der Verlängerung der Beweisumkehr. Mit andern Worten, Du müsstest dem Händler beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war. Und das war es nach Deinen Worten nicht. So gesehen ist es korrekt, dass er Dich an den Hersteller und die Garantie verweist.

Die Erstattung ist inkl MwSt auszuführen.

Wenn der Kunde eine Firma ist, dann ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung