Wird die Firma mich verklagen (Inkassobüro)

Nein 78%
Ja 22%

9 Stimmen

15 Antworten

Nein

Wenn du die Ware (nachweislich) an den Händler zurückgeschickt hast, dann hast du ja sicher einen Beleg darüber, den du Otto vorlegen kannst. Und der Händler muss das ja Otto auch bestätigen, dann wäre die Sache geklärt. Setze dich auf jeden Fall ohne zu zögern mit Otto in Verbindung, rufe da an, weil wenn die was ans Inkassobüro übergeben, die überprüfen nicht, ob die Forderung rechtens ist, sondern die sagen ganz einfach "Unser Kunde, jahrelang treu, die lügen nicht".

Weil Inkasso ist nicht so fein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, du kannst ja nachweisen, das du die Ware reklamiert hast und sie auch zurückgesendet hast

diese reklamiert und nachweislich an den Händler zurückgesendet

Du hast doch sicher vom Händler irgendwas bekommen wo drin steht, das du 1. die Falsche Ware erhalten hast und 2. das der Händler sie erhalten hat.

Also bei der letzten Mahnung von Otto würde ich es nicht auf Inkasso ankommen lassen. Geh mal besser zum Anwalt!

Weil Inkasso kassiert nur ab und ist für Abwicklungen und was auch immer falsch lief nicht zuständig. Das wird nur unnötig teuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht

Ich hoffe für Dich, daß Du den Kaufvertrag form- und fristgerecht widerriefst.

Dann sollte mit den Warenrücksendung alles gut sein :)

Dank Käuferschutz von PayPal habe ich mein Geld zurückerhalten.

Das war nicht gut. Du hättest warten müssen, bis der Händler die korrekte Ware zusendet oder das Geld erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Das ist ein Prozess, der sich für Dich schlimm anhört und das auch soll. Du musst die falsche Ware natürlich zurückschicken, hast Du das gemacht? Einlieferungsbeleg aufbewahrt?

Jeder kann ein Inkassobüro beschäftigen und sogar ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dann ist er aber in der Beweispflicht und das könnte schwierig werden. Im Fall der Fälle bleibt er auf den Kosten sitzen.

Deshalb haben Unternehmen wie Otto da oft Schwellenwerte definiert. Für 20-30 Euro werden die kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, denke ich. Garantie ist das aber nicht, das können die selbst entscheiden. Manchmal machen solche Firmen das auch grundsätzlich, damit sich das herumspricht.


Nintendo88 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 09:42

Also unter 300 Euro

Euphoreon1980  24.09.2024, 10:01
@Nintendo88

In dem Bereich könnte es sich schon lohnen. Meistens sind Schwellen bei 100-200€.

Hast Du denn die falsche Ware zurückgeschickt?

Nintendo88 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 09:41

Naja warenwert liegt in einem 3 er Bereich

diese reklamiert und nachweislich an den Händler zurückgesendet.

Dann ist doch alles klar. Weiter Bettelbriefe von der Inkassobude steck in den Schredder. Erst wenn ein Mahnbescheid vom zuständigen Gericht kommt musst Du mit einem Widerspruch reagieren.