E-Bike Akku?
Mein E-Bike ist 4 Monate alt. Mein E-Bike war 6 Wochen in Reparatur, da das Akku kaputt war. Wie sieht das mit der Garantie aus. Das Fahrrad stand halt 6 Wochen in der Werkstatt und wurde nicht benutzt. Verlängert sich die Garantie um 6 Wochen?
1 Antwort
Nein leider nicht.
Es gilt immer die Gewährleistung ab Erstkaufdatum unabhängig davon was danach passiert. Viele Hersteller begrenzen die Gewährleistung für den Akku auch auf 6 Monate.
Bei Kauf eines Produkts hat man die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren (ausser auf Verchleißteile wie Akkus, Bremsbeläge, Ketten, Zahnräder etc.).
Eine Hersteller-Garantie ist etwas komplett Anderes, sie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters, z.B. haben Autos der koreanischen Marke KIA eine siebenjährige Vollgarantie (außer Verschleißteile), wenn der jährliche Service in einer Kia-Vertragswerkstatt vorgenommen wird.
Diese Kia-PKW-Garantie ist sogar auf einen Gebrauchtwagenkäufer übertragbar, was für viele im Fahrradbereich übliche Herstellergarantien nicht gilt (z.B. 10 Jahre auf Rahmenbruch).