Trotz Garantie e bike wird nicht repariert?


06.07.2022, 13:24

Bitte erspart mir das tam tam mit Gewährleistung und Garantie unterschied. Ich kenne ihn. Nur falsch formuliert.

5 Antworten

Bitte erspart mir das tam tam mit Gewährleistung und Garantie unterschied

Du meinst anscheinend den 'Gewährleistungs- und Garantie-Unterschied'. Den gibt es in der Tat, und den sollte man auch unterscheiden.

Welche Garantie dir Hellweg gegeben hat, kann hier Niemand wissen. Von daher kann auch Niemand wissen, was kostenlos repariert werden müßte.

nun habe ich heute einen Anruf gekommen, das wohl gar nicht erst ein Monteur zu Hellweg hinkommt sondern sie nur ein neues Display/steuereinheit schicken

Das Display mit der Steuereinheit ist anscheinend von der Garantie abgedeckt. Daher wird es ausgetauscht. Ob das ein 'Monteur' von Fischer macht, oder Jemand bei Hellweg, kann dir doch egal sein.

und die Sache mit dem kettenspanner/Lager wäre wohl nicht in der Garantie inbegriffen.

Kann sein. Wie gesagt, Niemand hier kennt die Garantiebedingungen von Hellweg. Du solltest dich auf die Gewährleistung berufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erstmal ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Zusafzleistung des Herstellers und hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun. Da kann quasi alles vertraglich geregelt und ausgeschlossen werden. Was für Dich hier eher zum Tragen kommen könnte ist die Gesetzliche Gewährleistung. Den Anspruch hast Du gegenüber dem Händler. In der Gewährleistung versichert Der Händler, dass die Ware zur Übergabe frei von Mängeln ist. Wichtig ist hierbei zum Zeitpunkt der Übergabe. Zum Anzeigen von Mängeln gibt es eine Frist von 2 Jahren. Während der ersten 12 Monate (wenn das Fahrrad nach dem 01.01.2022 gekauft wurde) muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bestanden hat bzw. ein anderer Mangel nicht zu diesem geführt hat. Ein Ausschluss gewisser Komponenten ist nicht zulässig. Die Gewährleistung gilt für das gesamte Fahrrad. Nach den 12 Monaten bist Du in der Beweispflicht. Jetzt kommt das darauf an, wann Du das Fahrrad gekauft hast. Ist es nach dem 01.01.2022, dann würde ich auf Mängelbeseitigung bestehen oder der Händler soll dir beweisen, dass der Mangel erst später aufgetreten ist. Beim letzteren sollte es schwierig werden. Also muss der Mangel behoben werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Meister Radio- und Fernsehtechnik

Wenn Du den Unterschied denn wirklich kennst, ist es doch wohl völlig klar, das Du jetzt die Sachmangelhaftung und nicht die Garantie in Anspruch nimmst.

Musst du halt mal in die Garantiebedingungen reinschauen, was da drin steht.

Schäden die du selbst verursacht hast, werden davon nicht gedeckt sein.


RobotoMan12 
Beitragsersteller
 06.07.2022, 13:25

Das weiß ja keiner ob ich sie selber verursacht habe …

RobotoMan12 
Beitragsersteller
 06.07.2022, 13:31
@Valnar52

Das Problem ist das, pauschalisiert wird und nichtmal ein Techniker rauskommt, es muss nicht am kettenspanner liegen sondern kann auch ein Lager sein. Das deswegen der Leerlauf nicht mehr richtig funktioniert.

MaxMustermanOk  06.07.2022, 13:31
@Valnar52

Ne er hat nur geschrieben, dass es "eine Nacht im Regen verbracht hat [und dass] das Display/Steuereinheit kaputt ist"; hat also nicht geschrieben, ob er es selbst kaputt gemacht hat :'D

Ich würd mich mal beim Konsumentenschutz erkundigen