Welche Rechte habe ich bei der Reklamation meines Fahrrads?

6 Antworten

Ich glaube, da hast du wenig Chancen, dein Geld zurück zu verlangen.

Alle Fahrzeuge unterliegen einem gewissen technischen Verschleiß, eine Fahrradkette kann sich auch "längen", deshalb sollte man seinem Fahrrad auch einen gewissen Pflegeumfang zukommen lassen, jährliche Einstellungen von Schaltung und Bremsen ist das mindeste. Wenn das Fahrradlicht nicht funktioniert, könnte es sein, dass die Birne defekt ist, das evtl. ein Kabel unterbrochen ist. Die Beleuchtung unterliegt auch einem Verschleiß, die hält auch nicht ewig.

Als Käufer eines E-Bikes erhält man eine Garantie zwischen einem und zwei Jahren auf den Akku, zwei Jahre auf das Fahrrad und stolze 30 Jahre auf Rahmenbrüche. Auch hier werden Verschleißteile ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein.

Hast du das Rad den empfohlenen Wartungsinspektionen unterzogen? Nein.

Der Händler wird die Kette nachspannen und die Lampe wechseln. WENN du es denn bei einem Händler vor Ort gekauft hast - wovcon ich mal nicht ausgehe.

Dir wird aber sicher nicht den Neupreis für ein Rad erstattet, das du zwei Jahre lang genutzt hast.

Du verwechselst wie so viele Garantie und Gewährleistung.

Eine gesetzliche Garantie gibt es schon mal gar nicht

Kein Hersteller muss eine Garantie geben. Falls er eine gibt, kann er den Umfang und die Laufzeit frei bestimmen.

Die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) stellt auf den Zustand bei Übergabe des Fahrzeugs ab. Nach 12 Monaten müsstest Du aber nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe vorlag, was eigentlich so gut wie unmöglich ist (Beweislastumkehr).

Du kannst deine Kette für dein Geld nachspannen lassen und dir eine neue Lampe kaufen.

Garantie wird da nicht ziehen und bei Mängelhaftung ist Beweislastumkehr.

Und die Kette ist normal, die muss halt gewartet werden, die Lampe könnte von der Garantie betroffen sein.

Lampe könntest du mit Garantie Glück haben, Kette ist gar nichts.

Aber im Maximalfall bekommst du eine neue Lampe, da wird nix gewandelt.

Hast du eine Garantie? Oder hast du eine 2 jährige Gewährleistung? Das ist ein Himmelweiter unterschied. Bei einer Garantie mußt du nur den Mangel feststellen und dem Händler anzeigen. Bei einer Gewährleistung ist das eben nicht so! Da mußt du die ERSTEN 6 Monate den Mangel beim Händler anzeigen. Tritt in den nachfolgenden 1,5 Jahren ein Mangel auf, mußt du dem Händler nachweisen, daß der Mangel schon von vorn herein versteckt vorhanden war.

Und nun zu deinen Problemen: Die Kette ist ein Verschleißteil! Wieviel Km bist du damit den etwa gefahren? Regelmäßig gesäubert und geschmiert - vor allem direkt nach ner Regenfahrt, was die Schmierung der Kette besonders heraus fordert und Schmutzpartikel einmassieren läßt sowie Rost begünstigt und damit eine Kette im Zeitraffer altern läßt? Regelmäßig mal die Längung der Kette geprüft bzw. prüfen lassen? Kettenspannung nachjustieren lassen oder nachjustiert? Nein? Ich vermute, die Kette ist über den Jordan und vermutlich auch mittlerweile dein hinteres Ritzel/Kassette - eine gelängte Kette schafft sich nämlich Platz in der Kassette/dem Ritzel und führt zu über gebühr Verschleiß, mit der Folge, daß eine neue Kette nicht greifen kann, weil Abstand der Kettenglieder wieder so, wie er sein soll, dummerweise aber nicht mehr der Abstand der Zähne - die sind schmäler geworden - das extrem ist, wenn Sie aussehen, wie Haifischzähne...

Was die Beleuchtung an geht: Ist es eine LED, was eigentlich verbaut wird, oder noch eine Halogen-Lampe? Halogenlampen sind ein Verschleißmittel, die, vor allem durch Erschütterungen, kaputt gehen können. Das nächste wäre, irgendwo mit den Kabeln hängen geblieben bzw. jemand an deinen Kabeln eingefädelt - passiert an Fahrradständern gern mal? Eine Fahrradbeleuchtung ist simpel aufgebaut, von daher läßt sich da Optisch schon viel ausschließen... Was auch gern passiert, ist, daß das Kabel am Nabendynamo rausgezogen ist, falls ein Nabendynamo zum Einsatz kam. Da sind auch wieder Gemeinschaftsfahrradständer sehr prädistiniert für... Oder unsachtgemäßes Verladen auf nen Fahrradträger etc...

Du merkst vermutlich schon, daß das in meinen Augen jetzt erstmal nicht wirklich nach einem "Garantiefall" klingt. Eher nach einer Kulanz-Sache - wenn der Scheinwerfer z.b. LED ist, Verkabelung und Dynamo ok sind, aber er nicht leuchtet und auch Rücklicht nicht ansteuert, hat es vermutlich die Elektronik "kaputt" geschüttelt. Ich habe mir damals ein eigenes Patent ausgedacht, bestehend aus einer MTB Gabelklemmung für das Vorderradschutzblech und einer sehr langen Fahrradlichtaufnahme. Damit ist mein Scheinwerfer vom Dämpfer der Vorderradgabel komplett entkoppelt und bekommt nur noch die Erschütterungen ab, die auch ich ab bekomme und siehe da, von ursprünglich teilweise 6 Wochen bis zum defekt (fahre viel und wohl auch recht zügig, bei "supertollen" Radwegen teilweise - vor allem nach stürmen und Überschwemmungen...) auf mittlerweile Jahre.