Darf man bei einer durchgezogenen Linie und Straßensperre auf der Straße ein Hindernis überholen?
Ich habe außerorts einen Straßenreiniger überholt, der Warnblinkanlage an hatte und langsamer als Schritttempo fuhr. Beim überholen ist ein Polizeiwagen an mir vorbeigefahren und ich frag mich jetzt, ob die Polizei dagegen vorgehen wird oder ob die Verständnis haben.
6 Antworten
Natürlich nicht,
Wenn die Polizei das als Verstoß gesehen hätte, dann hätten sie dich gleich aufgehalten und verwarnt.
Hätten sie Dir etwas gewollt, hätten sie Dich angehalten.
Grundsätzlich ist das (teilweise) Überfahren einer durchgezogenen (Mittel-)Linie strafbar und zieht ein Verwarngeld von 10,-€ nach sich. Da Du ein sich bewegendes Hindernis überholt hast (es ist ja gefahren), wären 30,-€ fällig. Bei Gefährdung Anderer oder Unfall erhöht sich der Spaß, bis hin zu Punkten in Flensburg.
Es gibt eine Ausnahme, in der das Überfahren erlaubt ist. Wenn Du auf ein Grundstück fahren möchtest, welches nicht anders zu erreichen ist.
Man darf nicht, kann aber; dann lässt das Ding zwischen den Ohren eben die Geldbörse öffnen und gut ist, wenn denn da etwas vom Kreis kommt.
Solange es niemand sieht bzw. keine dritte Person bezeugen oder nachweisen kann, dass du dich falsch verhalten hast, darfst du alles.
Und bei sowas meckert die Polizei sowieso nicht. Landwirtschaftsfahrzeuge wie Traktoren oder eben sowas wie dein Straßenreiniger in der Frage dürfen auch bei durchgezogener Linie überholt werden.
schreib hier bitte keinen mist rein
auch für traktoren die vor dir herfahren gilt das überholverbot ,selbst radfahrer dürfen nicht überholt werden.
das du die verkehrsregeln anders auslegst ist deine sache, aber wenn man schon antwortet, dann bitte auch richtig !
Wenn die langsamer als 25 fahren schon.
Und wie gesagt... Wo kein Kläger, da kein Verbrechen.
Ein sich bewegendes Fhzg (streng genommen also auch der Reinigungswagen) darf bei durchgezogenem Mittelstreifen nicht überholt werden! Hast Du Deinen FS im Lotto gewonnen?
Komischer Weise überholt aber trotzdem jeder langsame Fahrzeuge... wie kommt das wohl, dass da nie einer für Strafe zahlt, wenn es doch so verboten ist, wie du sagst.
Junge, lies Dir die StVO durch ! Speziell § 41 dürfte interessant sein, in Bezug auf das Zeichen 295.
Hab ich. Wird mich und viele andere Autofahrer trotzdem nicht davon abhalten einen schleichenden Lastzug zu überholen.
Wenn das Ding zwischen den Ohren so etwas anordnet, kennt es die Folgen, und duldet da natürlich keinen Widerspruch, zumal die Geldbörse prall gefüllt ist.
Ich mag ein Straßenreinigungsfahrzeug aufgrund der Schrittgeschwindigkeit und des Warnblinkers mal ans Hindernis einstufen. Und ein Hindernis überholt man nicht, dies umfährt man. ;)
Und um ein Hindernis auf der Straße zu umfahren, darf man auch über eine durchgezogene Linie fahren. Vorausgesetzt der entgegenkommende Verkehr wird nicht gefährdet!
Traktoren nicht