Rechtsstaat, wenn Richter und Staatsanwälte politisch besetzt sind?
In D werden ja Ämter wie Richter oder Staatsanwalt politisch besetzt. Diese Leute sind quasi weisungsgebunden. Wenn jemand Entscheidungen trifft, die den Regierenden nicht gefallen, kann derjenige z.B. ruhiggestellt werden. Meint ihr, dass ein Rechtsstaat der so funktioniert diesen Namen verdient hat?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
4 Antworten
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Vom Staat ernannte Richter und Staatsanwälte erhalten gleichzeitig auch den Beamtenstatus. Bedeutet :
Unkündbar, Schutz vor Arbeitslosigkeit, gesicherte Pension.
Wer aus dieser Personengruppe sollte auf die Idee kommen, seine finanzielle zu 100 % gegebene Sicherheit freiwillig durch eigenes " Fehlverhalten " freiwillig aufzugeben ?
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Diese Leute sind quasi weisungsgebunden. Wenn jemand Entscheidungen trifft, die den Regierenden nicht gefallen, kann derjenige z.B. ruhiggestellt werden.
Das stimmt nicht die Bundesverfassungsrichter können nicht von der Regierung oder dem Parlament entlassen werden. Und sind nicht weisungsgebunden.
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Richter und Staatsanwälte werden grundsätzlich nicht politisch besetzt.
Politische Einflussnahme bei der Auswahl gibt es beim Bundesverfassungsgericht. Die Generalstaatsanwälte sind politische Beamte und Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das wars dann aber auch.
Wir haben aber natürlich keine Partei-Justiz und die Justiz ist auch nicht der Verwaltung oder dem Gesetzgeber hörig, sonst würden dem Staat ja nicht regelmäßig Gesetze um die Ohren fliegen.
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Richter sind nicht weisungsgebunden. Siehe Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).