Dürfen Staatsanwälte in Deutschland Waffen bei sich führen also Dienstwaffe?

3 Antworten

Theoretisch. § 55 Absatz 2 Waffengesetz:

Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

Staatsanwälte führen üblicherweise keine Dienstwaffen.

Akten kann man völlig gewaltfrei bearbeiten.

Nein, nur mit entsprechendem Waffenschein, falls sie besonders gefährdet wären.