Das Nachbarhaus hat Besuch, dieser Parkt vor meinem Müll wo groß steht, zuparken verboten mit Karikatur Abschlepper?

3 Antworten

Auch die Polizei oder das Ordnungsamt darf nur in Ausnahmefällen sofort ein Fahrzeug abschleppen (z.B. wenn dieses eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer darstellt). Auch sie müssen sonst erst einmal zumutbare Möglichkeiten ausnutzen, den Halter ausfindig zu machen, damit dieser das Fahrzeug umsetzt.

Du kannst natürlich, sofern die Parkfläche dein Privatgrundstück ist, gleich zur groben kelle greifen und das Fahrzeug abschleppen lassen. Allerdings musst Du in Vorkasse treten, und die Kosten ggfs. vom Verursacher einklagen. Da kann es allerdings passieren, das der Richter dir wegen einer Schadenminderungspflicht den Laufpass gibt.

Warum kann man nicht normal miteinander umgehen, und miteinander reden, anstatt immer gleich die dicken Geschütze aufzufahren?


Webclon 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 19:12

5 Meter davor ist ein Besucherparkplatz der auch mir gehört wenn er da geparkt hätte wäre es kein Thema aber warum muss man mein Müll zuparken?! Wieso dicke Geschütze, dieser Schild ist doch nicht umsonst dort!!! Nicht ohne Grund anscheinend gab es schon mal paar Vorfälle, mich muss man auch verstehen!

ZuumZuum  03.01.2023, 19:15
@Webclon

5 Meter davor ist ein Besucherparkplatz der auch mir gehört

In welcher Form erlangt denn der Autofahrer davon Kenntnis, das er dort parken kann? ich glaube hellsehen kann noch niemand. Was müssen wir eigentlich unter "Zuparken von Mülltonnen" verstehen? Geht es darum diese vom Standort weg zu bekommen, oder bereits darum, das kein Müll eingefüllt werden kann?

Webclon 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 19:17
@ZuumZuum

"zuparken" bedeutet das ich nicht zu meinem müll dran komme um was wegzuwerfen , wenn doch ist es zu eng könnte sein Auto berühren!

Wenn du nicht hellsehen kannst dann denk etwas nach!

Was würdet ihr tun, direkt abschleppen lassen

Wenn ich jemand wäre, dem es vollkommen egal wäre, einige hundert Euro weniger zu besitzen, wahrscheinlich ja.

oder sich die MÜHE machen und den Schlaumeier auffinden, dass er wo anders parken soll?

Wenn man eine halbwegs realistische Chance haben möchte, das Geld für's Abschleppunternehmen zurück zu bekommen, muss das auf jeden Fall passiert sein bevor abgeschleppt wird.

Ist also das erste, was man machen muss, um rechtlich safe zu sein.

Ist vermutlich dein privat angebrachtes Schild. Orenungsamt oder Polizei werden da nicht zuständig sein.

Ist es auch dein Grundstück, worauf er steht? Auf öffentlichem Grund wäre das dann auch nur eine Anzeige wert, wenn dort das Parken verboten ist (also durch die StVO, nicht durch dich).

Ist der Zugang zu deinen Mülltonnen jetzt unmöglich? Wenn nicht, was hast du für ein Problem?

Abschleppen lassen geht erstmal auf deine Kosten. Und wenn du das Geld wieder haben willst, musst du möglicherweise einen Notfall beweisen, was schon schwer genug ist,m wenn einer eine Zufahrt zuparkt.