Dürfen die anderen Wg Mitglieder einfach ausziehen?

2 Antworten

Wenn alle 4 Hauptmieter sind und ein gemeinsamer Mietvertrag besteht kann der Vermieter die volle Miete von jedem Einzelnen einfordern.

Ihr werdet nichts unterschreiben !

Der Vermieter wird sich woh an Euch halten, da Ihr die Wohnung noch bewohnt. Ihr werdet die volle Miete zahlen. Ihr könnt ja über einen Rechtsanwalt - den Ihr selbstverständlich bezahlen müsst - versuchen von den Anderen Geld zu fordern, Aussicht auf Erfolg hat das kaum.

Versucht zu kündigen, erklärt dem Vermieter die Sachlage. Und schließt nie wieder einen gemeinsamen Vertrag ab.

Schlicht und ergreifend - alle Hauptmieter sind vertraglich auf ein Jahr gebunden - selbst wenn einige vorzeitig ausziehen, so müssen sie dennoch vollumfäglich ihren vertraglichen Pflichten nachkommen.

Der Vermieter muss auch keinesfalls seitens der Mieter gestellte / präsentierte Nachmieter akzeptieren.

Im Falle X müssen die WG Mitglieder auf Auflösung des Vertrages klagen.


Mellilikegirls 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 13:23

Also könnten wir prinzipiell auch sagen nein wir lassen euch nicht aus dem Vertrag ?

wilees  22.08.2021, 13:26
@Mellilikegirls

Ihr solltet erst einmal schauen welche Nachmieter da "antanzen" - wer passt zu Euch - welchen davon würde der Vermieter auch akzeptieren - dann könnt ihr dem Auszug des / r bisherigen Mit/ Hauptmieter zustimmen.

Mellilikegirls 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 13:22

Der Vermieter hat ihnen erlaubt auszuziehen wenn wir dieses Schreiben unterschreiben

wilees  22.08.2021, 13:24
@Mellilikegirls

Warum solltet Ihr etwas unterschreiben, was dem Vermieter evtl. die Möglichkeit bietet die Differenzmiete von Euch einzufordern.