Drogenkontrolle Gürteltasche? Einfach so?
hi !
ich gehe öfters auf goa partys feiern, trage üblicherweise auch eine goa hose, da allerdings die hose keine reißveschluss taschen hat und ich ungerne ( verständlich ) mit jacke tanzen möchte habe ich immer eine Gürteltasche dabei für handy,kippen,schlüssel und co.
allerdings muss ich immer mit dem zug fahren und komme somit an 2 bahnhöfen vorbei wo ich mittlerweile innerhalb 3 MONATEN 8x !!!! von der Polizei auf drogen durchsucht worden bin, was soll sowas, dürfen die das überhaupt ohne Tatverdacht? ich hab nichts mit drogen zutun konsumiere auch nicht, früher mal gekifft aber das liegt schon ne ganze weile her !!!
das ist doch staatsgewalt oder nicht?? die dürfen doch keinen passanten einfach so befehlen die tasche zu öffnen oder nicht???
ich bitte um antworten
9 Antworten
Die Polizei DARF Leibesvisitationen vornehmen. Aber eben NUR die Polizei.
Und im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle dürfn die durchaus scheinbar wahllos Passanten herauswinken zur Kontrolle.
Bedingt richtig. Eine Leibesvisitation ist mehr als nur das normale Abtasten ;-) Aber stimmt, Abtasten darf nur die Polizei und nur unter bestimmten Bedingungen (stichwort begründeter Verdacht, bzw. bedenken auf Unversehrtheit der Kontrolleure durch versteckte Waffen bei Verhaltensauffälligkeit)
Zur Kontrolle herauswinken verhält sich hier ebenso. Zur Identifikationskontrolle darf ein jeder Passant im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle herangezogen werden. Taschen öffnen hingegen muss man als Passant ebenfalls nur bei begründetem Verdacht.
Jedoch verhält es sich so, dass wenn man dies nicht möchte, dies bereits einen begründeten Verdacht liefert (und bei weiterer Verweigerung wird man meist mit auf die Wache genommen)- ein zweischneidiges Schwert also, sofern man nicht gerade einen wirklich wichtigen Termin hätte, zu dem man müsste.
Gruß
Ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber soweit ich weiß, dürfen die das wenn sie dich verdächtig finden. Ob man eine Bauchtasche verdächtig finden darf als Polizist, ist natürlich fraglich. Wobei man bei mindestens 50% derjenigen die ich kenne, die Bauchtaschen tragen, tatsächlich fündig werden würde ^^. Bei 8 Kontrollen innerhalb von 3 Monaten würde ich mich allerdings schon informieren, ob man da rechtliche Schritte einleiten kann, wobei ich das sehr bezweifel. Ansonsten... Versuchs, soweit es geht, gelassen zu nehmen. Die Cops mit denen ich bisher zu tun hatte waren "Profis", d.h. sie taten zwar, was sie tun mussten, aber waren trotzdem sehr nett und menschlich. Versuch dich nett mit denen zu unterhalten, frag nach dem Grund der Durchsuchung, erwähn vielleicht dass du schon sehr oft in letzter Zeit "ohne Erfolg" durchsucht wurdest. Kannst evtl. sogar die Cops fragen, was du tun kannst, um nicht so verdächtig zu wirken.
das ist doch staatsgewalt oder nicht???
You made my day.
Natürlich ist das Staatsgewalt. Eine Gewalt, die den Drogenkrieg noch unbedingt gewinnen will und sich deshalb immer unschuldige Opfer wie Dich sucht.
Ein Bahnhof zählt als gefährlicher Ort im Sinne des Polizeigesetzes des jeweiligen Bundeslandes. An gefährlichen Orten sind auch verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen, und Durchsuchungen nach verbotenen Gegenständen, zulässig.
Den genauen Wortlaut kannst du im Polizeigesetz deines Bundeslandes nachlesen, in Bayern wäre es beispielsweise das PAG (Polizeiaufgabengesetz).
Ob sie Leute in schwarzem Anzug mit Krawatte auch durchsuchen? Wäre mal einen Versuch wert- und wenn sie dann doch auf einen zukommen, sich räuspern und sie freundlichst darauf aufmerksam machen, daß man sich doch grundsätzlich an die Regeln halten würde ;-)