Verweigerung bei der Polizei

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hey, ich glaub die würden Dich mit körperlicher gewalt dazu zwingen mit der begründung, es könnte Gefahr im verzug sein oder verschleierungsgefahr.

bin zwar nicht religiös, sehe es aber auch problematisch aus folgendem sinn. dass dieses system totalitäre züge annimmt, wird wohl keiner bestreiten der etwas selbständig auf informatiossuche gehen kann und mit leuten redet. diese macht wird mit aufgebaut durch die körpersprachlichen konsequenzen solcher vorschriften. überleg auf rein animalischer ebene. da sind wesen, die jeden teil Deines körpers anfassen dürfen, wenn Du es bei ihnen tun willst, wirst Du geschlagen und eigesperrt. sie "dürfen" Dir vorschreiben, wie Du dich bewegen musst und wo Du Dich hinstellst, und Dich körperlich zwingen wenn Du es nicht tust. Genau daraus erwächst der instinkthafte glaube an die macht des systems. weil abgesehen davon gibt es nur nachbarn. lieben gruß


Varoc  24.08.2019, 16:44

unglaubliche frechheit

Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 18:37

Danke, schöne Antwort

Es ist im Islam natürlich verboten, sich GRUNDLOS vor anderen zu entblößen. Aber wie du ja vielleicht weißt, vereinfacht Allah uns diese Lage immer dann, wenn es keinen anderen Ausweg gibt. Das gilt beispielsweise bei einem Arztbesuch. Eine muslimische und gläubige Frau verdeckt ihren Körper vor der Öffentlichkeit, um ihre sexuellen Reize nicht unnötig zur Schau zu stellen. Aber wenn sie dringend medizinische Hilfe benötigt, und es gerade nur einen (wenn es sein muss männlichen) Arzt in der Nähe gibt, dann ist ihr das Entblößen bei diesem Arzt natürlich erlaubt, sofern dies für die Untersuchung oder Operation nötig ist! Dasselbe gilt auch bei (zu mindest vermeintlich nötigen) Untersuchungen durch die Polizei. Wenn es um Sicherheit geht, trifft einen Muslim (und auch die Polizei) vom Islam aus keine Schuld. Und Allah weiß es besser. Salam alaikum


Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 15:40

(zu mindest vermeintlich nötigen) Untersuchungen durch die Polizei.

Alaikum selam

Polizisten sind doch Diener des Taghuts. Woher nimmst du die Aussage, dass es erlaubt ist, ihnen zu Sünden zu gehorchen?

Strobery  19.02.2013, 16:41
@Fertippt

Nein, Polizisten sind eben nicht Diener des Taghuts. Sie sind Diener des Volkes, Ordnungshüter.

Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 18:38
@Strobery

Sie führen die Taten im Namen des deutschen Gesetzes aus also sind sie schon Diener des Taghuts!

Dann gehen sie davon aus, dass du etwas verbrochen hast und nehmen dich mit auf die Wache, wo dann eine Anzeige oder so was auf dich wartet, und dann musst du das erlauben (und wenn du es nicht erlaubst, können sie es trotzdem machen). Das ist genauso, wie wenn du den "freiwilligen" Alkoholtest verweigerst. Dann wird aus Prinzip davon ausgegangen, dass du etwas getrunken hast und du musst mitkommen und sie dürfen dir ganz legal dein Blut abzapfen.

Die Behauptungen der Polizei zu Tatverdacht müssen schon konkreter sein, sonst darf die Polizei keine Maßnahmen durchführen.

Eine Durchsuchung kannst Du widersprechen, Du mußt auch nicht mitwirken und die Taschen leeren. Was Du nie machen darfst ist, Dich mit Gewalt zu wehren, dann setzen Polizeibeamte die Maßnahmen mit sehr viel Gewalt durch.

Überhaupt mußt Du nie etwas tun, was Dich selbst belasten würde, auch mußt Du nie Aussagen zur Sache machen.

Da Du ein Grundrecht auf Privats- und Intimphäre hast, ist ein Durchsuchen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es darf Dich nur ein gleichgeschlechtlicher Polizeibeamter durchsuchen. Die Durchsuchung darf, was das Ausziehen betrifft nicht in der Öffentlichkeit stattfinden.

Rechtlich gesehen tritt jegliches Grundrecht, also auch das Recht der freien Religionsausübung, hinter strafrechtlich zu ahnende Maßnahmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass im Rahmen der Durchsuchung die Menschenwürde nur im Verhältnis der vermuteten Tat angetastet wird.

Im Rahmen Deiner Frage, die Polizei kann die Entkleidung bei einem Tatverdacht verlangen. Sollte sogar der Verdacht auf schmuggeln bestehen, kann zusätzlich eine Rektaluntersuchung durch einen Amtsarzt vorgenommen werden.

Solltest Du Dich einer solchen Untersuchung verweigern, kann die Polizei den Verdacht auf dringenden Verdacht einer Straftat heraufstufen, und Zwangsmaßnahmen einleiten. Das wäre dann wahrscheinlich unangenehm.


Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 13:53

Rechtlich

Ja, nach dem deutschen Gesetz schon.

Mau00  19.02.2013, 14:05
@Fertippt

Und das deutsche Gesetz ist auch das Einzige, was hierzulande gilt und wonach man sich richten muss und nichts anderes!

Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 14:23
@Mau00

Und das deutsche Gesetz ist auch das Einzige, was hierzulande gilt und wonach man sich richten muss und nichts anderes!

Hey, ich begeh' nicht freiwillig Kufr bzw. Shirk, Todsünden des Islams!

Mau00  19.02.2013, 14:29
@Fertippt

Dann hock dich in den nächsten Flieger und flieg in dein gelobtes Land! Wozu bist du dann überhaupt da, wenns dir doch so gar nicht gefällt? Lass mich raten, die Vorteile unseres Staates nutzt du schon.....

Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 14:39
@Mau00

dein gelobtes Land!

Welches denn????

Wozu bist du dann überhaupt da, wenns dir doch so gar nicht gefällt?

Du kannst doch nicht entscheiden, wo du reingeboren wirst!

Lass mich raten, die Vorteile unseres Staates nutzt du schon.....

Welche Vorteile?

Mau00  19.02.2013, 14:48
@Fertippt

Das Land in dem der ganze Schmarrn gilt, den du gern hättest! Flieg nach Kanada und versteck dich im Wald, wo dich keiner findet! Oder Afghanistan und leb in nem Erdloch!

Die Vorteile, den ganzen Tag die Hand aufzuhalten, wenns darum geht Geld zu bekommen!

1988Ritter  19.02.2013, 15:54
@Fertippt

Mein lieber Fertippt,

wir kennen uns ja nun schon seit ein paar Tagen, und ich gestatte mir zu Beurteilen, Du bist in der falschen Fraktion des Islam. Suche Dir dringend Moslems. Dein Gedankengut ist fern der Realität und salafistisch verseucht. Sollltest Du Dich in der Richtung nicht zentrieren, dann wirst Du tatsächlich noch in irgendeinem Camp in Pakistan landen. So etwas kann sehr böse enden.

Mohammed selbst sagte doch das man den Anordnungen eines anderen Herrschers Folge zu leisten hat. Hier herrscht nicht der Islam. Folglich hast Du Dich an Mohammeds Anweisungen zu halten, und die gesetzlichen Gegebenheiten hin zu nehmen. Was Du da machst kann man Dir als Totalverweigerung auslegen. Ich will Dir hier nicht drohen und keine Spukszenarien entwickeln, aber es gab schon Fälle, da wurde die Staatsbürgerschaft auch aberkannt und die Ausweisung ausgesprochen.

Fertippt 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 16:08
@1988Ritter

Du bist in der falschen Fraktion des Islam. Suche Dir dringend Moslems. Dein Gedankengut ist fern der Realität und salafistisch verseucht.

Ich folge dem Qu'ran. Im Qu'ran steht, man soll den Weisheiten folgen. Mit diesen Weisheiten ist die Sunnah des Propheten (sav) gemeint. Und man soll dem Propheten Gehorsam leisten.

Also Qu'ran und Sunnah. Ganz simpel.

Was hat das mit dem Salafismus zu tun? Keine Angst, ich renne nicht mit weißem Gewand durch die Gegend und steche auf Polizisten ein und rufe dabei Allahu akbar.

Sollltest Du Dich in der Richtung nicht zentrieren, dann wirst Du tatsächlich noch in irgendeinem Camp in Pakistan landen. So etwas kann sehr böse enden.

Wie kommst du auf Pakistan? Warum sollte ich nach Pakistan auswandern?

Mohammed selbst sagte doch das man den Anordnungen eines anderen Herrschers Folge zu leisten hat. Hier herrscht nicht der Islam. Folglich hast Du Dich an Mohammeds Anweisungen zu halten, und die gesetzlichen Gegebenheiten hin zu nehmen.

Ich wäre mit solchen Aussagen vorsichtig.

Der Islam verbietet es doch nicht, dem deutschen Gesetz Gehorsam zu leisten. Es ist aber verboten, es als verpflichtend anzusehen. Ich tue es freiwillig und damit ich keine Probleme bekomme.

Wenn aber dieses Gesetz mich zu etwas zwingt, was Allahs Gesetzen widerspricht, dann kann ich das nicht tun.

Ich will Dir hier nicht drohen und keine Spukszenarien entwickeln, aber es gab schon Fälle, da wurde die Staatsbürgerschaft auch aberkannt und die Ausweisung ausgesprochen.

Es ist also keine Totalverweigerung. Wenn ich nicht zu Sachen gebeten wurde, die ich nicht darf, dann ist alles ok und außerdem komme ich sowieso nicht in Kontakt mit der Polizei (so Allah will), weil ich kein böser Bürger bin und ganz brav aussehe. Und es auch bin (das mit über roter Ampel gehen und diese Kleinigkeiten interessieren mich aber nicht wirklich, wenn die Polizei mich erwischt, kriegen sie von mir schon 5€ lol..)