Driften strafen?
Hallo, wenn man auf leeren öffentlichen Parkplätzen driften und jemand das filmt, was kann dann passieren, wie hoch sind die strafen?
4 Antworten
Driften Adrenalinjunkies illegal auf einem fremden Privatgelände, liegt darüber hinaus ein Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB).
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
Bitte schön.
Freiheitsstrafe kommt überhaupt nicht in Frage.
Insbesondere nicht wenn es sich um eine erstmalige und/oder einmalige Sache handelt, wobei niemand und/oder nichts zu Schaden gekommen ist und man ausser dem Hausfriedensbruch sich dann nichts weiter zu Schulden kommen lassen. Esseidenn man ist beispielsweise eine physische Absperrung umgangen oder hat Anweisungen zum Entfernen nicht befolgt.
Ansonsten hilfreicher Link.
Also Geldstrafe höchstens, wahrscheinlich bloß ein Aufenthaltsverbot.
Obwohl bis dato kein spezieller Paragraf mit Blick auf das Driften existiert, ist es streng verboten, diese außergewöhnliche Fahrtechnik im öffentlichen Straßenverkehr zu absolvieren. Der Täter muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Driften Adrenalinjunkies illegal auf einem fremden Privatgelände, liegt darüber hinaus ein Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB).
Freiheitsstrafe kommt überhaupt nicht in Frage.
Insbesondere nicht wenn es sich um eine erstmalige und/oder einmalige Sache handelt, wobei niemand und/oder nichts zu Schaden gekommen ist und man ausser dem Hausfriedensbruch sich dann nichts weiter zu Schulden kommen lassen. Esseidenn man ist beispielsweise eine physische Absperrung umgangen oder hat Anweisungen zum Entfernen nicht befolgt.
Ansonsten hilfreiche Erklärung.
Also Geldstrafe höchstens, wahrscheinlich bloß ein Aufenthaltsverbot.
Klar, keiner also ein Beschuldigter muß sich selbst belasten.
Wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, kann der Fahrzeug Besitzer für mehrere Jahre eine Fahtenbuch Auflage bekommen. Dann muss jede Fahrt und jeder Fahrer genau Dokomentiert werden, und muss regelmäßig den Behörden vorgelegt werden. Schwere Strafen mit mehreren 1000€ für ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch könnte es geben. Eventuell Gefängniss.
Das ist mit einem Verwarngeld belegt belegt, weil du unnötig Lärm und Gestank verbreitest.
Die Polizei kann aber auch zusätzlich einen Bericht an die Führerscheinstelle senden, die deine charakterliche Eignung zum Führen von KFZ zum Inhalt hat!
Wenn der Parkplatz komplett leer ist und du niemanden gefährden kannst, dann könntest du theoretisch noch eine Strafe für die „Verschmutzung“ des Bodens durch die Reifenspuren kommen oder für die vermeidbare Belästigung anderer.
Kann man sowas abstreiten, dass man das nicht war, falls man angezeigt wird