Die AfD verbieten... Das wird diskutiert. Geht das und warum?

3 Antworten

Die AfD ist als Ganzes "nur" ein rechtsextremer Verdachtsfall:

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Ein Verbotsverfahren macht aktuell wohl wenig Sinn. Beantragen können dies Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat:

Das Verfahren ist in  Art. 21 Abs. 2 GG und  §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl.  Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=1B3C4816083D04B1F25BCC57863BDDF9.internet991

 - (Recht, Gesetz, Wahlen)

Die AgD liefert jeden Tag mehr demokratiefeindliches Material was wir Demokraten gegen sie verwenden dürfen. Freu.

Das geht sofern das Bundesverfassungsgericht das nach Prüfung eines entsprechenden Antrags für angebracht und rechtens erachtet.

Das geht weil bei der Schaffung unserer Verfassung diese Möglichkeit vorgesehen wurde, damit der Staat sich gegen Parteien wehren kann die sich aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Die Hürde dafür wurde aber hoch angesetzt um einen Missbrauch zu vermeiden.

Ob die AfD verboten wird hängt zum einen davon ab ob es einen entsprechenden Antrag gibt, das kann die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat, und zum anderen ob das Verfassungsgericht die entsprechenden Kriterien für gegeben erachtet. Die Hürde dafür ist hoch und es ist nicht sicher ob die AfD die Kriterien alle erfüllt, es ist aber zumindest gut möglich.

Ob der Antrag gestellt werden soll wird immer wieder heiß diskutiert. Viele sind skeptisch, da die AfD so viele Anhänger hat und diese mit einem Verbot der Partei sicherlich nicht einfach zurück zu den anderen Parteien gehen. Es könnte zu einer starken Radikalisierung kommen oder Zersplitterung des Lagers. Einige haben auch Sorge, dass ein scheitern eines Verbotsverfahrens der AfD weiteren Aufwind gegen würde.