DHL Paketschadenersatz abgelehnt was nun? Wer kann helfen?
Habe privat eine Kaffeemasch. verkauft. Der Postbote hat das Paket (versichert) fallen lassen (steht im Schadensprotokoll wurde auch gesehen). Dadurch wurde die MAsch.. zerstört. Schaden gemeldet, Masch. kam an mich zurück.
Brief von DHL Verpackung wäre nicht ausreichend gewesen, HAftung ausgeschlossen - also kein Schadenersatz. Was soll ich nun machen? Paket war ordnungsgemäß verpackt. Mit Polsterung und Styropor sogar im Originalkarton. Muss ich jetzt büßen nur weil die Zusteller zu blöd zum laufen sind?
Das ist doch eine riesen Frechheit, erst versichert anbieten bis 500 Euro und dann nicht mal den Schaden ersetzen. Brauch ich einen Anwalt? Wenn ja welches Gebiet? Bitte um schnelle Antwort. Vielen vielen Dank schon mal. Ich hoffe da kennt sich jemand mit aus.
10 Antworten
Wenn Du nicht Rechtsschutz versichert bist würde ich von einer Klage aufgrund des Prozessrisikos abraten. Wahrscheinlich gibt es irgendwo einen Paragrafen der besagt: Ein Fall aus einer Höhe von xxxx muß die Verpackung wegstecken.
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist frag Deine Versicherung nach den Aussichten (die haben Rechtsanwälte die Dir auch am Telefon erst mal kostenlos einen Rat geben) und dann nach einem Rechtsanwalt und ggfls. Fachrichtung.
Wäre schön wenn dich Leute melden , die
(Konkrete Antworten haben.)
Nicht könnte oder eventuell geh zur Rechtschutz Versicherung.
Keiner kann damit was anfangen.
Unter http://www.dhl.de//mlm.nf/dhl/images/download/dhlde/agb/agbpaketinternationaldt.pdf gibts die AGB's.
Ich würde auch empfehlen noch mal nachzuhaken und mir erklären lassen wie sie denn auf das dünne Brett kommen es wäre nicht richtig verpackt gewesen. Und dabei die Verpackung aufzählen.
Hallo, ist mir auch passiert - mit einem Drucker im Originalkarton. Verpackung sei nicht ausreichend gewesen, laut DHL. Daher auch mehrfach Schadensersatz oder Einigung abgelehnt. Dann habe ich mich an die Schlichtungsstelle Postwesen in Bonn gewandt. Auf deren Webpage findet man ein Formular, um das Anliegen einzureichen. Die vermittelte (langsam und bürokratisch, aber zuverlässig und erfolgreich) immerhin eine Einigung, da sie die Verpackung für ausreichend befand, auf 2/3 des entstandenen Schadens zu meinen Gunsten :-) Die 25 Euro Bearbeitungsgebühr musste ich nur zu 1/3 (8 Euro) tragen, den Rest auch die DHL. Den Weg kann ich also nur wärmstens empfehlen, damit der DHL viel Druck und Arbeit gemacht wird!!! Und nun verschicke ich auch über andere Firmen...
Bei mir wurde eine Gardena Pumpe im Orig.Kasten versendet und beim Empfänger kam die Pumpe kaputt an.
Kasten außen aufgerissen, Pumpe muss aus 1,50m gefallen sein.
Das Gehäuse war förmlich auseinander geplatzt und die Pumpe war richtig stabil.
DHL lehnte ab , ich hätte keine geeignete Transportkiste verwendet.
Eine echte Sauerei.
Alternative zum Anwalt: Verbraucherverein / -schutzzentrale.
Oder Medien ... die meisten Firmen werden auf einmal wahnsinnig kulant wenn plötzlich ein Reporter am Schalter steht und vom Chef eine Stellungnahme zu solchen Fällen haben will.
Nicht abwimmeln lassen - wenn der Schaden vermutlich auch nicht besonders hoch ist. Wenn Rechtsschutzversicherung (Selbstbeteiligung beachten) zum Anwalt. Eine solche Sache ist "Handwerk", die muß jeder Rechtsanwalt bearbeiten können.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schalt sofort einen Anwalt ein. ist bequemer. Wenn du keine hast, dann schreib DHL an, dass das Packet in Originalverpackung versendet wurde, und somit sachgerecht verpackt war, teile DHL mit, dass du, falls der schaden nicht beglichen wird, rechtliche schritte einleiten wirst.