DHL erstattet keinen Schadensersatz für beschädigte "Sperrgut"-Sendung
Ich habe über Ebay-Kleianzeigen eine Fondtür für einen Mercedes-Benz bestellt. Anhand der Bilder vom Absender war die Tür vorher unbeschädigt. Da die Tür keine Normmaße hat, wurde sie vom Versender in Wellpappe eingepackt und mit dem "Sperrgutaufschlag" verschickt. Natürlich kam die Tür beschädigt an. Die Wellpappe war an 2 Stellen aufgerissen und die Tür in der Mitte eingedrückt. DHL lehnt einen Schadenersatz ab, mit der üblichen Begründung, es war nicht richtig verpackt. Nun gibt es aber bei "Sperrgut" Hinweise, welche keine komplette Verpackung bzw. ein andere Verpackung als bei Kartons üblich erlauben. DHL verschickt die Ablehnung als Musteranschreiben zu 95 % bei Beschädigungen. Das kann doch nicht war sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe, nur weil Mitarbeiter bei DHL sehr unvorsichtig, ja fast schon fahrlässig mit der Ware umgehen. Der Schaden beträgt ca. € 60,--
3 Antworten
die Besonderheiten bei Sperrgut betreffen auch laut deren Flyer:
Lt. DHL-Produktflyer deklariert DHL Versandgut als Sperrgut: wenn „Gegenstände nicht vollständig verpackt oder unverpackt sind" , „Teile der Verpackung abstehen", „Sendungen mit loser/lockerer Schnürung oder Umreifung" sowie„alle nicht vollständig verpackten bzw. unverpackten Gegenstände, wiez.B. Eimer, Pflanzen, Autoteile, Stühle, Kinderwagen, Kleinmöbel".
Darin steht doch eindeutig beschrieben, dass die Verpackung nicht wie bei einem normalen Packstück sein muss, es kann sogar OHNE Verpackung verschickt werden!!!
Lest euch doch mal die Bedingungen durch:
Service SperrgutMit der Option Sperrgut können Sie auch Sendungen bis 31,5 kg versenden, die
in Quaderform größer als 120 x 60 x 60 cm sind ,in Rollenform schwerer als 5 kg sind, weder quader- noch rollenförmig sind,abstehende Teile oder lose Umschnürungen aufweisen oder keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.
Höchstmaße Sperrgut PreisQuaderform: bis Länge 200 cm,
bis Gurtmaß (= Länge + 2x Breite + 2x Höhe) 360 cm+22,50 EUR (zusätzlich zum Paketpreis)
1Rollenform: bis Länge 200 cm,
bis Ø 60 cm, Länge plus gemessener Umfang zusammen bis 360 cm
1 Bei Paketen über 10 kg oder über 300 cm Gurtmaß ist der Service Sperrgut umsatzsteuerpflichtig: 26,78 EUR (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Für Sperrgut gelten besondere Auslieferungsbestimmungen.
Reisegepäckstücke gelten nur als Sperrgut, wenn sie die Höchstmaße 120 x 60 x 60 cm überschreiten. Verpackungsform und -material sind hierbei unerheblich.
Innerhalb der Paketmaße 120 x 60 x 60 cm und dem Pakethöchstgewicht von
31,5 kg sind Reisegepäckstücke deutschlandweit mit der DHL Paketmarke bis 31,5 kg freizumachen.
Also nicht, dass wir uns falsch verstehen, ich finde das auch nicht richtig, dass sie sich so rauswinden, aber bei der Verpackung auf dem Bild würde ich als Lieferant die Haftung auch ablehnen, sorry. Nur weil DHL andere Verpackungen erlaubt, heisst das nicht, dass eine so stümperhafte Verpackung dann Ersatzansprüche begründet.
Ausserdem beträgt dein Schaden nur 60 Euro, alleine die Kosten, die du in Anspruch nehmen müsstest, um den Schaden geltend zu machen, würden diese übersteigen.
Die auf dem Bild zu sehende Ware ist fahrlässig unsicher verpackt.
Wende Dich an den Verkäufer - der hat diese schlechte Verpackung zu verantworten.
DHL zahlt hier völlig zu Recht nicht.