Kann DHL Schadenersatz beim Einliefern in die Packstation ablehnen?

3 Antworten

Tatsächlich steht in Nr. 2 Abs. 1 der Bedingungen, dass der "Service Transportversicherung" bei Nutzung einer Packstation nicht gilt. https://www.dhl.de/dam/jcr:37fc21b3-2be1-4ed6-a587-af449b45b5a1/dhl-transportversicherung-de-072023.pdf

Mir ist schon klar, dass eine Packstation kein Tresor ist und dass DHL nicht haften möchte, wenn sie aufgebrochen wird. Aber dass man sich in diesem Fall darauf beruft, da die Sendung offenbar nicht aus der Packstation gestohlen, sondern ordnungsgemäß zur Beförderung entnommen wurde, finde ich schon überraschend.

An deiner Stelle würde ich mich noch einmal an DHL wenden und genau darauf hinweisen: dass die Sendung nicht aus der Packstation gestohlen wurde, sondern auf dem Weitertransport verschwunden ist, dass es also überhaupt keine Rolle spielte, dass du die Packstation genutzt hast.

Wenn das nicht hilft, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur wenden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Post/start.html

DHL teilt mir nun mit, dass die keine Haftung übernehmen weil Pakete mit Zusatz-Transportversicherung nur in Filialen oder Shops von DHL eingeliefert werden dürfen. Das steht wohl irgendwo in den AGB´s.

Die hast Du selber mit Nutzung des Dienstes anerkannt.

Es ist immer sinnvoll die auch mal vor Benutzung zu lesen, genauso wie sonstiges Kleingedrucktes in anderen Verträgen.

Dieses hier ist nur ein weiteres Beispiel dafür.

Machen kannst Du jetzt gar nichts. Du hast bei Anlage Deines Kontos bei DHL (um die Packstation nutzen zu können) sicher irgendwo ein Häkchen gesetzt, dass Du die AGBs anerkennst.

Wenns tatsächlich so in den AGBs steht haste Pech gehabt. DHL muss nicht nochmal extra darauf hinweisen, schließlich akzeptierst du die automatisch mit dem Kauf der Transportversicherung.