Deutsche Vergewaltiger. Sollen die in Spanien oder in Deutschland vor Gericht?
Mehrere Deutsche haben in Spanien eine junge Frau vergewaltigt. Sowas geht mal gar nicht!!! Sollen die in Spanien oder in Deutschland vor Gericht? Was würdet ihr sagen?
39 Stimmen
15 Antworten
Das ist keine Sache des Aussuchens.
Davon mal abgesehen, wäre ich aber ohnehin für Spanien, weil dort meines Wissens die Strafe weitaus höher ausfallen wird - und für solche Typen kann die Strafe gar nicht hoch genug sein!
Sie sollen- und sie werden in Spanien abgeurteilt werden.
Und das dürfte für die " Deutschen " ein böses Erwachen geben, Spanien hat nämlich erst letztes Jahr die Strafen insbesondere für Gruppenvergewaltigungen drastisch verschärft.
So drohen inzwischen auf sowas bis zu 15 Jahre Haft.
Und sowas wie die deutsche Kuscheljustiz gibts in Spanien sowieso nicht.
Somit wünsche ich den Herrschaften einen angenehmen Daueraufenthalt in Spanien.....😁
Tatort = Spanien
Zuständiges Gericht = Spanien
Es wird immer dort die Verhandlung stattfinden wo die Tat auch stattgefunden hat, ein Spanier wird ja auch nicht nach Spanien vor Gericht gestellt wenn er sich hier hat was zu schulden kommen lassen.
Zumindest dort wo die Strafe härter ausfallen wird
nach neuesten Reformen sind Sexualstrafdelikte in Spanien viel zu weit gefasst. Sowas ist für Ausländer nicht zumutbar.
kommt drauf an wie die Gesetzestexte gefasst sind. Während früher der Straftatbestand tatsächlich Gewalt oder Androhung von Gewalt voraussetzte, geht die juristische Neuordnung jetzt in die Richtung das jeder Mangel an Zustimmung selbst nachträglich empfunden nunmehr als Vergewaltigung eingestuft wird.
Sollte das nicht wirklich überall, also weltweit so angewendet werden?
Im Zweifelsfall sollte man doch immer die Schwächeren schützen.
In diesem Fall gilt das normalerweise nicht, denn auch in Spanien braucht es zur Beurteilung Beweise, und da zeigt sich dann doch, dass diese Täter definitiv eines nicht sind: unschuldig.
Sowas ist für Ausländer nicht zumutbar
Es wird auch niemand gezwungen in Spanien Urlaub zu machen oder sich dort niederzulassen.
Deren Land, deren Gesetze (mit Ausnahme dessen was auf EU-Ebene für alle Mitgliedsstaaten geregelt wird).
Falsch, denn erstens ist immer das Land zuständig, in cdem das Verbrechen begangen wurde,
und zweitens können Vergewaltiger gar nicht zu hart bestraft werden.