Deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?
Wie hoch stehen die Chancen auf die deutsche Staatsangehörigkeit ?
Wenn man hier seit Anfang 2024 in Deutschland lebt, wohnt, Gewerbe angemeldet hat, gemeldet ist und selbstständig arbeitet.
Allerdings ist man Pole mit polnischem Pass und hat zuvor in Deutschland 3 Jahre gelebt und ist dann wieder nach Polen abgehauen, um da zu leben.
Weitere negative Punkte wären begangener Online-Betrug in Deutschland, der allerdings rechtmäßig abbezahlt wurde, sodass der Fall abgeschlossen wurde und offene Zahlungen von Alimenten in Polen.
Außerdem bestehen schwache Deutschkenntnisse. Darunter Verwechseln von Artikeln ( Der, Die, Das ), sehr schlechter Satzbau, schwache Grammatik, keine Kenntnisse von Zeichensetzung oder Verwechseln von weiblichen oder männlichen Possessivpronomen ( Ihre Sache, seine Sache ).
Und eine Abneigung gegenüber des Einbürgerungstests mit folgenden Argumenten : „Ich verstehe die Fragen nicht.“ , „Ich weiß nichts über Deutschland.“ , „Der Test ist zu schwer und auf deutsch, auf polnisch wäre er verständlicher und besser.“ oder „Zu schwer und zu kompliziert.“ , das polnische Schimpfwort „K*rwa das ist schwer“ oder „Ich weiß nichts.“
Sprich keine Ahnung über Bundeskanzlerwahl, Bundesländer, Feiertage, Mauerfall, deutsche Gesetze oder andere Themen.
Würdet ihr übrigens so einem Menschen zutrauen, den Test zu bestehen bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit anvertrauen ?
2 Antworten
Würdet ihr übrigens so einem Menschen zutrauen, den Test zu bestehen bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit anvertrauen ?
Nein. Liegt schlicht daran, dass X ja selbst sagt, dass der Test ihm am Allerwertesten vorbeigeht.
Ob er den Test machen und bestehen KÖNNTE ist eine andere Frage. Das Vertrauen sowas ggf. zu machen traue ich grundsätzlich mal jedem zu. Aber hier ist es ja praxisfern, die Person möchte ja nicht.
Und ohne Test (oder entsprechenden Abschluss an einer Deutschen Schule oder Hochschule, den die Person aber wohl auch nicht nachweisen kann) erstmal keine Einbürgerung.
Derzeit: Gar nicht.
Der frühere Aufenthalt in Deutschland kann zwar wohlwollend betrachtet werden, aber die Mindestvoraussetzung neben diversen anderen offenbar nicht erfüllten Bedingungen sind 3 Jahre. Und da er das Land wieder dauerhaft verlassen hatte zählt der frühere Aufenthalt hier nicht. Und ohne die sonstigen Voraussetzungen?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html