Deliktsfähigkeit oder Deliktsunfähigkeit?

Fontanefan  04.01.2021, 16:26

Kannst du eínen Text mit höherer Auflösung hochladen? Ich kann den jetzigen nicht lesen.

Annanas0522 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 16:37

Ich hoffe man kann es jetzt besser erkennen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich beantworte dir gerne Verständnisfragen aber ich werde dir nicht, obwohl ich sie schon habe, die Lösung verraten... das Fallprüfen macht einen guten Juristen aus - nicht das Antworten abtippen ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften

Annanas0522 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 16:28

Ich bin nicht die beste in Politik und kenne mich nur schlecht im Rechtswesen aus. Kannst du wenigsten ein kleine Tipp geben?

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Coffeman444  04.01.2021, 16:32
@Annanas0522

Na schön... also der "Eltern haften für ihre Kinder" Paragraph ist eine Blendgranate - die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, es ist für 15 Jährige sehr wohl gewöhnlich schon selsbtständige Straßenverkehrsteilnehmer zu sein. Auf gut Deutsch: 15 Jährige brauchen zum Eis kaufen keine Begleitung durch die Eltern.

Wie würdest du die Einsichtsfähigkeit von ihr beurteilen? Meinst du sie ist sich im klaren was sie da angerichtet hat? - lies dazu einmal den §828 Absatz 3 Durch und gib mir dann bescheid

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Wer deliktsfähig ist, ergibt sich aus § 828 BGB. § 828 BGB unterscheidet verschiedene Stufen der Deliktsfähigkeit.

Die erste Stufe betrifft 0-7 Jährige. Diese sind gem. § 828 Abs. 1 BGB nicht deliktsfähig. Da beide Beteiligten hier 15 sind, ist § 828 Abs. 1 BGB nicht anwendbar.

Dann gibt es § 828 Absatz 3 BGB. Diese Norm gilt für alle Minderjährigen, die älter als 7 und jünger als 18 sind, sodass Jürgen und Sonja hiervon erfasst werden.

Nach § 828 Absatz 3 BGB ist ein Jugendlicher für einen Schaden nicht verantwortlich, wenn "wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Damit musst du dich fragen, ob Jürgen und Sonja mit 15 Jahren wissen konnten, ob man auf dem Gehweg nicht mit einer hohen Geschwindigkeit fahren soll. Wenn du der Ansicht bist, das 15 Jährige dies regelmäßig wissen sollten, würdest du zu dem Ergebnis kommen, dass beide wohl deliktsfähig sind.

Wenn 15 Jährige dies regelmäßig nicht wissen können, dann sind sie eben nicht deliktsfähig.

Zu welchem Ergebnis du kommst ist eigentlich egal. Wichtig wäre, dass du 1-2 Sätze zur Begründung schreibst.


Coffeman444  04.01.2021, 17:00

Die Frage nach der Elternhaftung würde ich noch dazu einbauen. Wobei diese eh gleich zu verneinen wäre..

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Du bist gefragt, wie du als Elternteil reagieren würdest.

Die Deliktsfähigkeit wird in §828 bestimmt.

Demnach ist für die Eltern die Frage, ob die Jugendlichen zureichend beaufsichtigt worden sind.

Angesichts der Schadenshöhe würden Eltern vermutlich argumentieren, dass ihre Kinder bisher keine Unfälle verursacht haben und dass sie 15-Jährige nicht auf Schritt und Tritt beaufsichtigen können.

Was müssten sie noch hinzufügen, um ein überzeugendes Argument zu haben?