Deliktsfähigkeit?
Gehört Deliktsfähigkeit zum Strafrecht?
4 Antworten
Nein, zum BGB. (Zivilrecht)
Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Abzugrenzen davon ist die Frage nach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit.
Woher ich das weiß:Recherche
nein! Das betrifft das Zivilrecht
Nein, das ist Zivilrecht.
Hat mit Strafrecht ueberhaupt nichts zu tun.