Also mal Hy ich hab erfahren, das ich im Juli meine Musterung habe. Dazu hätte ich einige Fragen, die ihr mir vlt beantworten könnt(Besonders die, die vlt schon länger beim Heer/Stellungskommando tätig sind.)
Also ich fange im September eine Lehre als Koch an auch beim Bundesheer auf der Website steht jedoch folgendes:
Ein Aufschub der Zivildienstleistung kann grundsätzlich nur für jene Ausbildung gewährt werden, die Sie bereits vor dem 1. Jänner Ihres Stellungsjahres begonnen haben.Für eine später begonnene Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außerordentliche Härte bzw. ein bedeutender Nachteil entstehen würde. Wenn dies der Fall ist, senden Sie bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Aufschub mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Lehrvertrages, der Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, Kopie des Studienblattes oder Studienbeihilfenbescheides, oder dgl.) an die Zivildienstserviceagentur.
In meinem Fall wäre es eine bedeutender Nachteil daher ich das Bewerbungsverfahren und alles für eine Lehrstelle von neu Beginnen müsste.
Noch eine Frage man kann auf den Zivildienstbescheid ja ankreuzen, wo man gerne hin möchte. Wenn man aber z.B ein bestimmtes Pflegeheim im Auge hat und man von denen eine Zusage hat,das sie einen nehmen würden, dann kommt man wsl dorthin oder?
Und wie ist es mit der Intimuntersuchung...ist ja n heikles und heiß diskutiertes Thema.Ich weiß, das z.B n Freund von mir sich ganz Nackt ausziehen musste. Wieder andere berichten, das sie nur gefragt wurden, obs da unten Probleme gibt sie sagten nein und das wars ich habe in einem anderen Forum gelesen, das die "Erzwungene" Intimunterusuchung Rechtlich schwammig wäre
Auch wenn diese Formulierung ebenso wie die Formulierung in § 18a (3) des Wehrgesetzes (´verpflichtet......Weisung......zu befolgen´) von der Ärztin und dem anderen Personal garantiert in diese Richtung ausgelegt werden wird, ist man dennoch NICHT verpflichtet, sich der Intimuntersuchung zu unterziehen (alle anderen durchgeführten Untersuchungen sind harmlos und würde ich auch von jedem mir halbwegs sympathischem Arzt durchführen lassen).
Auch schreibt der User, das wenn man durch die Verweigerung eine Strafe bekommt, könne man gegen das Bundesheer rechtlich vorgehen, und somit gegen den Staat Österreich, was ich aber nicht für klug halte.
Laut dem User in dem Forum wäre es möglich, 2Wochen oder so vor der Stellung zu einem Allgemeinmediziner zu gehen und sich dort eben im Intimbereich untersuchen zu lassen, dann das Attest beim Stellungskommando vorlegen und fertig.
Geht das wirklich so?
Und die letzte Frage lautet, ob man dort Übernachtet es dauert ja ca 1.5Tage geht man am Abend nach Hause und am Nächsten Tag wieder hin oder wie ist das?
(Der Brief war keine direkte Einladung zur stellung nur die infos mit Corona etc und einem Vorläufigen stellungsplan, den man auf einer website einsehen kann)