Was versteht man unter Deliktsfähigkeit?
Danke !!
2 Antworten
Fähigkeit, sich durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu machen (§ 828 BGB). Neben der Geschäftsfähigkeit Teil der Handlungsfähigkeit.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/deliktsfaehigkeit-31777
Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Abzugrenzen davon ist die Frage nach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit.