Deliktsfähigkeit,Geschäftsfähigkeit,Strafmündigkeit?

1 Antwort

Deliktfähigkeit: geistig zurechnungsfähig, für seine Handlungen zivielrechtlich haftbar, ab vollendetem 7. Lebensjahr
Nicht deliktfähig sobald die geistige Zurechnungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen aberkannt wurde sowie in Ausnahmesituationen wie zb Bewusstlosigkeit.

Strafmündigkeit: ab vollendetem 14. Lebensjahr kann man für sein Handeln nicht nur zivielrechtlich, sondern auch strafrechtlich haftbar gemacht werden.

Geschäftsfähig ist jeder der Persönlichkeitsrechte hat (Kinder, Erwachsene und juristische Personen also Firmen). Man unterscheidet zwischen eingeschränkt geschäfsfähig und voll geschäftsfähig. Fausformel, vor dem 18. Lebensjahr im Rahmen des Taschendgeldes, keine Laufzeitverträge und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr volle Geschäftsfähigkeit. Die Geschäftsfähigkeit kann aus medizinischen Gründen aberkannt werden. Ebenso kann die volle Geschäftsfähigkeit durch das Familiengericht auch vor dem 18. LJ hergestellt werden, was schon mal erforderlich werden kann, wenn jugendliche ein eigenes Geschäft gründen möchten.


Quedtion1692 
Beitragsersteller
 14.05.2022, 10:49

Danke,ich verstehe den Taschengeldparagraph nicht ganz kann das jnd noch mal knapp erklären

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