Gilt eine Tür einbauen in einer Mietwohnung als bauliche Veränderung?
Hallo, wir mieten ein Haus und das Dachgeschoss soll der Junior bekommen. Jedoch ist der Treppenaufgang ohne Tür und oben ist auch keine. Mein Sohn besteht verständlicherweise auf eine Tür, er ist 14.
Wenn wir Im Treppenaufgang oder oben am Absatz des Dachbodens möglichst schonend eine Tür einbauen, eine Schiebetür zum Beispiel, ist das dann zustimmungspflichtig?
dass wir das beim Auszug wieder ausbauen müssen, ist uns klar.
Für Tipps wäre ich dankbar.
Wie sieht es bei einer Schiebetür aus?
10 Antworten
Es kommt darauf an .
Als bauliche Veränderung zählt, was nicht einfach wieder in des Originalzustand zurückgesetzt werden kann. Das würde z.B. der Fall sein, wenn Du eine Türzarge dort einschäumen würdest.
Es gibt allerdings auch Türen, die z.B. in einer Schiene laufen und Schrauben befestigen darfst Du durchaus, da diese sich leicht wieder entfernen lassen.
Gibt auch andere Alternativen mit z.B. Falttüren etc.

Ist die Öffnung groß genug könntest du eine Falttür einbauen, sind nur ein paar Schrauben um das Teil oben und an der Seite festzuschrauben. Eine Türzarge brauchst du dafür nicht. Und die macht etwas mehr dicht als eine Schiebetür.
Das ist eine bauliche Veränderung und dazu braucht ihr die Zustimmung des Vermieters.
ja, der Vermieter muss zustimmen. Das liegt daran, dass es ne bauliche Veränderung ist.
Außer es ist schon n Türrahmen drin und ihr müsst nur die Tür einhängen. dann juckt es niemanden.
Das ist selbstverständlich eine bauliche Veränderung. Diese darf nur mit Einwilligung des Eigentümers vorgenommen werden.
Und du musst dir im klaren sein, dass diese Investition dann ins Eigentum des Hausbesitzers übergeht.
Wenn du sie jederzeit wieder zurück bauen könntest, geht das natürlich. Die Kosten gehen natürlich zu euren Lasten.
Ja, ist mir klar. Auch eine Schiebetür, die oben an der wand befestigt wird?