Mietwohnung Küche entsorgen bei Auszug?
Hallo, ich habe vor sieben Jahren eine Wohnung gemietet, die Einbauküche habe ich übernommen. Ich habe nichts bezahlt.
Die Wohnung wurde vor zwei Jahren verkauft und die neue Vermieterin sagt, die Küche ist nicht Bestandteil der Wohnung. Ich müsse sie bei Auszug ensorgen. Ich habe aber auch nichts in meinem Mietvertrag stehen. Wie sie die rechtliche Lage aus? Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Du hast die Küche geschenkt bekommen, aber vom Vormieter und nicht vom Vermieter. Küche gehört nicht zur Wohnung. Nur wenn du einen Nachmieter hast, der die übernehmen will, kann das was werden - ich denke aber, der Vermieter muss zustimmen. Möglicherweise will der ja renovieren o.ä.
Hallo,
ja die Küche ist dein Eigentum und somit gehört sie zu deinem Mobiliar.
Das muß alles raus, auch die Küche must du entfernen.
Beim Kauf der Wohung hat der/die Käufer/in die Wohnung mit der normalen Ausstattung gekauft (Bad, WC, Bodenbelag, Wanne, Waschbecken, Türen, Fenster, Elektrick, Heizungen, Installation, usw.) aber nicht mit Küche oder Schränken.
Mach den Kramm rausbevor es Ärger gibt.
LG