Das Kind (14) hat eine 4 Fahrtenkarte vergessen abzustempeln . Wurde kontrolliert im Zug - was soll ich jetzt erwarten? wie hoch wird die Strafe?was tun?

Julian567  20.09.2024, 13:27
Das Kind (14)
was soll ich erwarten

Bist du das Kind?

Irikabella 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:29

Ja

2 Antworten

Juristisch könnte beim "Schwarzfahren" zwar die Straftat "Erschleichen von Leistungen" nach Paragraph 265a StGB vorliegen, was allerdings Vorsatz (Absicht) voraussetzt, was genau so ja schon im Tatbestand ("... in der Absicht ...") steht.

"Vergessen" des Abstempeln wäre aber keine Absicht, also auch kein Vorsatz, also auch kein § 265a.

Praktisch wird also höchstens ein sogenanntes "erhöhtes Beförderungsentgelt" fällig; meist um die 60 Euro.

Oder nur eine Ermahnung, das nächste mal daran zu denken, die Karte abzustempeln.


Irikabella 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:28

Mir fällt es schwer zu Hause mitzuteilen, meine Mama ist alleinerziehende und wird gerade überall gespart. Schlimm, ich weiß!! Die 4 Fahrten Karte hat Sie für mich geholt und mitgegeben..leider kein schöner Tag

WeiSte  20.09.2024, 13:36
@Irikabella

Die Wahrheit solltest du schon zu Hause beichten.

Vielleicht kommt aber dann auch gar nichts mehr nach, wenn die Kontrolleure dir glauben, dass du die Karte nur vergessen hast, abzustempeln.

Hätte mir aber auch passieren können. Beispiel von zwei Städten, wo ich mich öfter aufhalte:

In Frankfurt zieht man die Fahrkarte am Automaten und gut ist es, in Augsburg muss man sie hingegen auch zusätzlich in der Straßenbahn abstempeln. Das ist nämlich leider überall anders geregelt und da denkt man dann ganz schnell auch mal nicht daran, wenn man es sonst anders kennt. 🤷‍♂️

Irikabella 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 13:40
@WeiSte

Danke für Ihren Rat. Meine Personalien hat heute früh die Dame Schaffnerin notiert. Ich werde mit Mama reden, aber es fällt mir sehr schwer.

Von Experte notting bestätigt

Kostet normalerweise 60 Euro und nennt sich Schwarzfahren. Ob mit Absicht oder ohne interessiert die Kontrolettis nicht. Kein Stempel - kein gültiger Fahrausweis - erhöhtes Beförderungsentgelt.