Darf mir meine Nachbarin Nachhilfe geben für die Schule?

4 Antworten

Wenn Sie nichts dabei verdient, ist es keine Schwarzarbeit.

Wenn Sie dafür Geld verlangt, und brav bei der Steuererklärung als Einkommen mit angibt, ist es auch keine Schwarzarbeit.

Wenn Sie dafür Geld verlangt, und nicht schlecht verdient, und es nicht versteuert, dann ist es Schwarzarbeit.

Ist das erlaubt ...

Ja, ist es.

... oder zählt das als Schwarzarbeit?

Nein, zählt es nicht.

Gruß Matti

Natürlich darf sie das.

Ob sie die Leistung gratis gibt, den Verdienst versteuert oder unter der Steuergrenze liegt, muss nicht dein Problem sein.