Darf meine Nachbarin einen neuen Zaun verlangen?

4 Antworten

Nach § 32 Absatz 1 Satz 2 NachbG-NRW besteht bei bebauten Grundstücken die Pflicht zur gemeinsamen Errichtung der Einfriedung verpflichtet. Deshalb tragen die Eigentümer der beiden Grundstücke die Kosten gemäß § 37 Absatz 1 zu gleichen Teilen. Und gemäß § 38 Absatz 1 gilt diese Halbteilungsregel auch für die Unterhaltungskosten.

Zur Berechnung der Kosten ist § 37 Absatz 3 zu beachten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

BigMaik1991 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 14:00

Und wenn ich keinen neuen Zaun will? Der ist in meinen Augen noch völlig in Ordnung

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Wikifreak  17.04.2020, 14:25
@BigMaik1991

Das kann man aus der Ferne schlecht einschätzen. Meinem Bauchgefühl nach würde ich sagen, dass der Zaun die Einfriedungsfunktion noch erfüllen muss, also nicht zusammengefallen ist oder große Löcher hat. Wenn z.B, einzelne Säulen weggeknickt sind, müssten die wieder aufgerichtet werden. Und zum anderen muss der Zaun auch einen optisch einigermaßen brauchbaren Eindruck erwecken. Jedes Jahr neu streichen ist da sicher übertrieben, aber bei einem Holzlattenzaun wird man aller paar Jahren mal einen neuen Anstrich aufbringen müssen, wenn das ortsüblich ist. Und wenn der Maschendraht nicht mehr nur kleine Roststellen hat, sondern bereits größere Roststellen zeigt, wird es auch Zeit für einen Austausch sein. Aber das sind alles Detailfragen, die im Worst-Case ein Richter entscheiden wird, der sich dann überlegt, ob er selbst den Zaun für erneuerungsbedürftig hält. ICH würde mich auch im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens auf einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss einigen. Ansonsten solltest du rechtzeitig eine Rechtsschutz abschließen und schon einmal einen Makler für dein Haus suchen.

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BigMaik1991 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 14:04
@Wikifreak

die Obrigen infos sind toll, aber bevor ich mir einen Makler suche, Gibt sie auf. Da habe ich ein dickeres Fell

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Zunächst mal, hier geht es um "das Recht" und das hat nichts mit "rechts oder links" zu tun. Fremden Schaden muß der ersetzen, der ihn angerichtet hat, bzw. durch dessen Eigentum ein Dritter zu schaden gekommen ist (§ 823 BGB), in dem Fall der Grundeigentümer also Ihr. Beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstück gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über, also auch die Haftung. In der Regel kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch selbstgenutzte Immobilien auf. Der entscheidende Baustein heißt "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" der in so gut wie jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist, falls nicht, sollte dringend eine separate haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung beantragt werden und alsbald der Schutz gegen private Schadensersatzforderungen (Haftpflichtversicherung) incl. entsprechendem Baustein erneuert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Moin,

idR ist das im Nachbarrecht so geregelt, dass man sich die Kosten teilt.

ich würde sie einen Zaun bauen lassen auf der Grenze (also eine Einfriedung). Dann wenn es fertig ist, kann sie Dir ja die Rechnung zeigen und du zahlst die Hälfte.

Naja, da bin ich auch nicht so glücklich, wenn Nachbarns Katzen bei mir in allen Ecken und auf der Terrasse rumlungern und auf Vögel warten, zudem ihre "Duftnoten" setzen.

Zum Zaun, rufe einfach an bei Deinem Bürgermeister oder dem Bauamt, die kennen doch die örtlich Spielregeln.

Viel Glück.

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