Bäume vom Nachbarn schneiden auf eigenem Grundstück

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider hast Du nicht geschrieben, welches Bundesland. Auch wenn sich hier ganz viele auf das BGB beziehen, so sind Baumschutz und Zäune dem Bundesland überlassen, und dies ist unterschiedlich geregelt. Wenn der Baum so groß ist, dass er an Dein Haus rankommt, dann stand er da auch schon, als Du den Zaun gesetzt hast. Hier in Hamburg darf ein Baum auf der Grundstücksgrenze stehen, und der Nachbar hat dies hinzunehmen. Auch das Laub was von überhängenden Ästen auf sein Grundstück fällt. Dies muss er wegmachen. Daher ist es hier strafbar, wenn er einfach diese Äste entfernen würde. Bei Deinen Ziegeln ist es was anderes, hier kannst Du nach einer Fristsetzung die Äste entfernen, aber nur die. Wenn Du Pech hast, verklagt er Dich, und bekommt auch noch Schadensersatz. Zu den Früchten am Baum möchte ich noch hinzufügen. Solange die Früchte am Baum hängen, sind es seine, liegen sie am Boden, sind es Deine. Google mal Dein Bundesland und gebe Baumschutz ein. Ferner kannst Du auch zu Deinem zuständigen Amt gehen, die geben diese Auskunft, wie es bei Euch geregelt ist, kostenlos raus.


Geregelt ist das in §910 BGB. Du musst Deinem Nachbarn eine angemessene Frist setzen, die überhängenden Zweige zu entfernen. Lässt Dein Nachbar die Frist verstreichen, darfst Du selbst die Zweige auf Kosten des Nachbarn entfernen bzw. entfernen lassen. Achte aber: Evtl. sind aufgrund örtlicher Regelungen und Baumschutzsatzungen spezielle Zeiten für das Abschneiden einzuhalten.


Chrisi31190 
Beitragsersteller
 19.08.2011, 09:43

Naja Frist bist Oktober, ab Ende Sept. darf man bei uns abschneiden ... Frist dürfte ja lange genug sein ... ??? Geht ja auch schon seit 5 Jahren immer wieder so un nix passiert ...

0
Dea2010  19.08.2011, 09:49
@flyrobbin

Lass die Frist sicherheitshalber noch einmal von einem Anwalt schriftlich setzen! Denn du kannst Gift darauf nehmen, dass der Nachbar nach Zurückschneiden der Bäume gegen dich vorgehen wird.

Ach ja, bei dem Schreiben auch gleich ankündigen: kappt er seine Bäume nicht, dann setzt du ihm auch die von den Bäumen verursachten Schäden (zerstörter Zaun, kaputte Dachziegel, Reinigung der Hausfassade) in Rechnung.

0
Chrisi31190 
Beitragsersteller
 19.08.2011, 09:51
@Dea2010

Das ist doch mal ne Idee ... Das sind mir die 150€ für die Rechtsschutzversicherung wert =D Zumal ich weiß, dass der Herr Nachbar keine hat XD

Zitat: Er: "Wenn die Bäume im Oktober schneidest setzt du dich richtig in die Nesseln" Ich: "Wieso?" Er: "Dann gibts Post vom Anwalt!!" Ich: "Mir egal, hab Rechtsschutz" Er: "Mir auch, s zahlt der Staat" ...

Sagt alles, oder? Seit übher 20 Jahren war keiner von den beiden mehr arbeiten ...

0
flyrobbin  19.08.2011, 09:53
@Dea2010

Warum immer gleich zum Anwalt? Dieser ist in diesem ersten Schritt nicht notwendig und würde nur eine zusätzliche Geldausgabe sowie zusätzlichen Anlass zu gereizter Stimmung bedeuten. Leute, redet erstmal miteinander und geht schrittweise vor!

Wenn er selbst Frist setzt, ist er auf der richtigen Seite. Mehr muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getant werden.

0
Gerdamaria  19.08.2011, 09:55
@flyrobbin

Es ist für mich unvorstellbar, wie man sich jahrelang mit so einem Mist auseinandersetzen kann...Leute, habt ihr denn gar nichts anderes zu tun?? Anwalt einschalten wegen ein paar Ästen...tut mir leid, da komme ich nicht mehr mit!

0
Dabbel  19.08.2011, 10:18
@Chrisi31190

"Mir auch, s zahlt der Staat"

etwas OT

mir geht das so auf den Senkel, dass jeder normal arbeitende Mitbürger das Kostenrisiko bei Prozessen oder anwaltlicher Hilfe selbst trägt und deshalb vorher erstmal das Risiko kalkuliert.

Aber gerade die, die nichts für zu unserem Sozialsystem beitragen, tragen keinerlei Risiko, denn sie haben ja die kostenlose Rechtsschutzversicherung Staat und können munter prozessieren.

0
Chrisi31190 
Beitragsersteller
 19.08.2011, 10:38
@Gerdamaria

S geht nicht um n paar Äste, es geht um Hunde, die zur Familie gehören, um nen Zaun der vor n paar Jahren 10.000€ gekostet hat und um n Haus, dass durch die Äste die da dran wachsen kaputt geht.

0

Mach deinem Nachbarn schriftlich nochmals klar, dass die Bäume aus einem bestimmten Grund zurückgeschnitten werden müssen und setze eine vierwöchige Frist an. Erkläre dass du nach Ablaufen der Frist die Bäume andernfalls selbst verschneiden würdest. Vielleicht kannst du ja auch beim Ordnungsamt Hilfe bekommen. Dann ist dein Problem auch gleich amtlich. Natürlich darfst du die Bäume nicht so stutzen, dass am Ende kaum etwas davon übrig ist.

Hallo ....

natürlich darfst du und du kannst.

Denn im BGB ist dies geregelt.Somit brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben. Im § 910 , § 904 , § 905 ist dies unter anderem geregelt.

Du kannst/solltest auf jedenfall den Nachbarn nochmals schriftlich darauf hinweisen das er die Bäume zurückschneiden soll. Setzte im eine Frist. Soweit ich weiß , kann ab Oktober bis März der Baumschnitt erfolgen. Frage ggf. bei dem Gartenbauamt nach ob nicht jetzt schon Obstbäume zurückgeschnitten werden können/dürfen. Ich weiß von "Baumschneidern" und Landschaftgärtner.....nach dem die Früchte geerntet wurden ist jederzeit der Schnitt möglich und machbar.Weise deinen Nachbarn darauf hin , daß für ihn Kostebn entstehen wenn die Dachziegeln , der Zaun usw. durch seine Bäume geschädigt werden.

Es könnte auch § 1004 greifen....

Du kannst wenn es dickere Äste sind die Schnittstelle mit Baumschutz bestreichen - musst du aber nicht. Solltest du die Äste entfernen,gebe deinem Nachbarn ein paar Tage vorher Bescheid (am besten schriftlich - weiße ihn nochmals darauf hin das du ihn am xx.xx.xxxx schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht hast , er bisher nichts getan hat und du somit die Äste beseitigst.

Du kannt sogar die abgeschnittenen Äste deinem Nachbarn geben ....

cu


corona60  19.08.2011, 10:38

Nachtrag:

Also es ist und bleibt keine Sachbeschädigung wenn die Äste zurück geschnitten werden.

Sachbeschädigung wäre es wenn du den Baum fällen würdest oder ihn ansägen würdest.

Da diese Baum .....wohl schon öfter Dinge von Euch beschädigt hat , könntet ihr ...... entweder so verfahren wie ich es oben beschrieben habe oder wenn ihr in einer Rechtschutzversicherung seit , einen Termin beim Anwalt holen und dem Nachbarn über den Anwalt dazu auffordern.

Sollte der Nachbar diesem nicht nachkommen hättet Ihr die möglichkeit den nächsten Schritt zu tun. Einen Anwalt habt ihr wegen der Sache schon und der weiß ganz genau was dann wie von statten gehen kann.

Denn sollte es diesbezüglich zu einer Gerichtsverhantlung kommen hätte der Nachbar die vollen Kosten zu tragen.

Solltet Ihr einen Termin beim Anwalt holen , zeigt ihm auch die Kosten auf die schon entstanden sind. Am besten macht Ihr Fotos zu mitnehmen oder fragt nach ob der Anwalt einen Termin vor Ort ( bei Euch zu Hause) machen würde,damit er es selber sehen kann um ggf. selber Fotos zu machen.

Also jetzt haben wir August und bis Oktober ist es nicht mehr lange.

cu

0
corona60  19.08.2011, 10:56
@corona60

Oh ha.... ich las die anderen kommentare und die antworten von dir.

Da die Nachbarn wahrscheinlich nicht reagieren werden.... geht den Weg zum Anwalt. Zumindest könnt ihr euch beraten lassen und dies über ihn schriftlich forden. Denn wenn euer Zaun oder Dach beschädigt wird/wurde hat der Baum des Nachbarn euer Eigentum beschädigt. Sachbeschädigung.

Eine möglichkeit wäre noch.... Ihr schließt euch mit dem Ordnungsamt kurz und fragt nach ....was können wir tun ...den "Streit" wollen wir nicht.

Oder Ihr geht den Schritt und stellt eine Anzeige bei der Polizei - Sachbeschädigung UND/ODER drohende "Gefahr" ist im Verzug. Herbsstürme - Dach .....

Die Polizei muss der Sache nachgehen. Zumindest wird sie bei dem Eigentümer wegen der Bäume vorbeigehen müssen und sie werden ihn auf seine PFLICHTEN als Eigentümer ansprechen.

Auch wenn die Aussage des Nachbarn ist..... der Staat zahlt.....

so kann ich dann mit "ruhigem" Gewissen sagen.....ach da gehen meine Steuergelder hin. :-)

cu

0

Abschneiden, was über den Zaun ragt, darfst Du erst, wenn Du den Nachbarn nachdrücklich darum gebeten hast, es selbst zu tun. Das BGB regelt das ("Überhang"). Den Baum (der ja auf seiner Seite wächst und ihm gehört) darfst Du natürlich nicht schädigen oder zu töten versuchen, das wäre rechtlich Sachbeschädigung und moralisch unmöglich. Schließlich sind wir nicht im Wilden Westen.