Zunächst mal, hier geht es um "das Recht" und das hat nichts mit "rechts oder links" zu tun. Fremden Schaden muß der ersetzen, der ihn angerichtet hat, bzw. durch dessen Eigentum ein Dritter zu schaden gekommen ist (§ 823 BGB), in dem Fall der Grundeigentümer also Ihr. Beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstück gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über, also auch die Haftung. In der Regel kommt die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch selbstgenutzte Immobilien auf. Der entscheidende Baustein heißt "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" der in so gut wie jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist, falls nicht, sollte dringend eine separate haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung beantragt werden und alsbald der Schutz gegen private Schadensersatzforderungen (Haftpflichtversicherung) incl. entsprechendem Baustein erneuert werden.

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