Darf mein gesetzlicher Betreuer einen Zugriff auf meine elektronische Patientenakte haben?
Darf mein gesetzlicher Betreuer einen Zugriff auf meine elektronische Patientenakte haben, wenn er als Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge hat?
Darf er auch meine eigene elektronische Patientenakte ohne meine Erlaubnis nutzen?
Kann und darf er sich dann meine elektronische Patientenakte anfordern? Auch ohne meine Erlaubnis?
Darf mein gesetzlicher Betreuer die elektronische Patientenakte verwalten? Auch ohne meine Erlaubnis?
Wenn ja, was wird er da machen? Kann es sein, dass er dort einige Dokumente und Befunde verbirgt und rauslöscht, damit ich es mir nicht anschauen darf? Oder ist das eher unwahrscheinlich dass er das macht?
Darf er mir verbieten, meine eigene elektronische Patientenakte zu nutzen?
Und bitte mit Begründung
3 Antworten
Ja dafür ist er da. Und wenn er die Gesundheitsfürsorge hat, darf er das.
Aus einer Elektronischen Patientenakte kann man nichts Entfernen. Das ist nicht der Sinn einer Krankenakte. Warum er dafür da ist, kann ich dir nicht sagen. Meistens werden Betreuer bei Leuten eingesetzt di sich um diese Dinge nicht selbst kümmern können.
Warum darf er das, wenn er die Gesundheitsfürsorge hat? Darf er dann auch einige Ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe von der elektronischen Patientenakte entfernen?
Wenn ja, warum?
Jawohl, er darf sogar zum Arzt gehen und mit dem über dich sprechen. Er darf auch zur Krankenkasse gehen.
Warum darf der gesetzlicher Betreuer zum Arzt gehen?
Und warum darf der gesetzlicher Betreuer mit dem Arzt über mich sprechen? Kann es sein, dass er dem Arzt bittet, dass nur der gesetzlicher Betreuer die ärztliche Befunde, Ärztliche Berichte und Arztbriefe bekommt und nicht der Betreute? Wenn ja, warum?
Auch wenn kein Einwilligungsvorbehalt steht?
Geht auch der gesetzlicher Betreuer mit dem Betreuten zum Arzt oder machen dass die Betreuten alleine?
Warum darf der gesetzlicher auch zur Krankenkasse gehen? Was wird er da bei der Krankenkasse machen?
Kann er bei der Krankenkasse die elektronische Patientenakte von den Betreuten anfordern und dort alles bestimmen? Wenn ja, warum? Auch wenn kein Einwilligungsvorbehalt steht?
Woher weißt du das?
Er hat die Gesundheitssorge für dich. Und das heißt auch dass er mit dem Arzt zusammenarbeiten muss wenn es etwas zu organisieren gibt hinsichtlich deiner Gesundheit. Außerdem muss er sich über deine gesundheitliche Situation ein Bild machen.
Merke dir mal eins: du bist nicht entmündigt und dein Betreuer hat deinem Wunsch und deinem Wille zu entsprechen solange dies möglich ist. Du hast jegliches Recht in deine Behandlungsakten und alles was dich angeht Einblick zu nehmen.
Ein Einwilligungsvorbehalt hat mit der Gesundheitssorge nichts zu tun, sondern der gilt nur für die Vermögenssorge.
Wenn es notwendig ist geht der Betreuer auch mit dem Betreuten zum Arzt. Aber er ist jetzt kein Taxi oder so.
Der Betreuer kann bei der Krankenkasse z.B eine Zuzahlungsbefreiung beantragen oder andere Dinge erledigen.
Und noch mal der Hinweis: der Betreuer hat deinem Wunsch und deinem Willen zu entsprechen sofern dies möglich und vertretbar ist.
Welche Wünsche und mein Wille könnten den gesetzlichen Betreuer nicht entsprechen? Gäbe es dafür einige Beispiele?
Warum hat der Einwilligungsvorbehalt etwas mit der Vermögenssorge zu tun?
Wenn der gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis Vermögenssorge hat, hat man dann automatisch einen Einwilligungsvorbehalt?
Und wenn mein gesetzlicher Betreuer es nicht zumutbar findet dass ich den Einblick auf meine Behandlungakten zunehme, kann und darf mein gesetzlicher Betreuer mir verbieten die Einsicht in meine Behandlungakten nehmen?
Darf er mir dann meine eigene Behandlungakten nicht aushändigen und mir vorenthalten?
Wenn du dir z.B einen Ferrari kaufen willst und das Geld nicht hast.
Soweit ich weiß gibt es den Einwilligungsvorbehalt nur im Rahmen der Vermögenssorge, um dich z.B davor zu schützen dass du Verträge abschließt die du nicht erfüllen kannst.
Nein, eine Vermögenssorge gibt es auch ohne Einwilligungsvorbehalt.
Meines Erachtens nein, du darfst natürlich Einsicht in deine Behandlungsakten nehmen.
Wie gesagt meines Erachtens nicht, denn das wäre so wie wenn du nicht auf dein en Girokonto schauen dürftest. Und du musst ja wissen was mit deiner Gesundheit los ist. Ansonsten kannst du ja keine Entscheidungen treffen und deine Wünsche und deinen Willen nicht äußern.
Wenn dir dein Betreuer Informationen vorenthält, wende dich am besten an das Betreuungsgericht
Aber nur wenn die Betreuung auch die Gesundheitsfürsorge umfasst.
Es gibt im Bereich gesetzliche Betreuung unterschiedliche Befugnisse, die müssen klar benannt werden.
Hier findest du ausführliche Informationen aus erster Hand: https://www.kbv.de/html/epa.php
Ganz ohne Begründung. Arbeite dich selber durch.
Und warum ist er dafür da?