Darf man seinen Kleinen Bruder Stillen?

6 Antworten

Das Problem ist nicht so sehr, ob man es darf, sondern ob man es KANN.

Stillen ist nämlich gar nicht so einfach, das wissen die meisten frischgebackenen Mamas.

Es kann zB gut sein, dass das Baby die Brust einer Frau, die nicht nach Mama riecht, verweigert.

Allerdings, da es in einigen Antworten hier anders stand:

Man kann auch ganz ohne Schwangerschaft und Geburt die weibliche Brust dazu anregen, Milch zu produzieren.

Verschiedene externe Faktoren tragen dazu bei, den Prolaktinspiegel im Blut zu erhöhen und damit die Milchbildung anzuregen. Prinzipiell reicht eine regelmäßig wiederholte mechanische Stimulation der Brustwarzen aus, um den Milchfluss in Gang zu bringen - durch Saugen eines Babys, durch Massage oder durch Milchpumpen.

Das geht aber nicht von heute auf morgen, sondern dauert seine Zeit. Es geht einfacher, wenn die Frau bereits einmal gestillt hat und es wird wahrscheinlich nicht ausreichend Milch produziert werden, um ein Baby tatsächlich satt zu bekommen.

Notfallmäßig das Baby stillen, weil die Mutter länger als gewohnt wegbleibt, funktioniert also nur, wenn die Tochter selbst gerade stillt, weil nur dann sicher gestellt ist, dass die Milch fließt.

Stillen geht nur, wenn man selbst Muttermilch produziert.

Jetzt zu deinem Szenario:

  • Da ist eine Frau, die einen kleinen Sohn hat. Dieser trinkt noch Muttermilch/ wird gestillt.
  • Diese Frau hat eine ältere Tochter, die bereits selbst Mutter geworden ist (das eigene Kind stillt, daher Muttermilch produziert).
  • Die Mutter von dem kleinen Jungen und seiner großen Schwester kann aus ihrgendeinem Grund ihren kleinen Sohn kurzfristig/ längerfristig nicht stillen (also auch nicht mit der von ihm gewohnten Nahrung versorgen). Evtl steht auch abpumpen und Milch einfrieren nicht zur Debatte.
  • In dem Fall wäre es kein Problem wenn die ältere Schwester (die ja nun selbst auch Mutter ist, ihr eigenes Kind stillt) nun ihre eigene Muttermilch ihrem kleinen Bruder zu trinken gibt. Egal ob "direkt von der Brust" oder abgepumpt und via Fläschchen.
  • Diese große Schwester würde in dieser Situation die Funktion einer Amme ausüben. Und da keine anderen Optionen in der Fragestellung genannt wurden, ist davon auszugehen das dies die einzige Möglichkeit wäre. Also ja, es wär kein Problem.

Es geht einfach nur um die Ernährung von Babys, die auf die Versorgung durch Milch noch angewiesen sind.

Wär der Bruder älter, bereits im Beikostalter, wär die Versorgung mit Milch jetzt nicht überlebensnotwendig - da der Körper via andere Nahrungsmittel Nährstoffe erhalten kann.

Das müsste schon ne seltene Kombination sein, in der Mutter und Tochter zeitgleich entbinden.

Früher wurde häufig von anderen Menschen (Ammen) gestillt, weil selbst stillen als schlecht galt. Komisch wäre es, aber es spricht kein Gesetz dagegen.

Kann mir aber gut vorstellen, dass das Kind es entweder ablehnt oder es nicht gut für die Mutter-Kind Beziehung wäre. Soll die Schwester die Aufgaben der Mutter übernehmen?

Du kannst das halt auch nur, wenn du selbst im Moment ein Kind gebärt hast. Frauen haben nicht ständig Muttermilch, das ist bei allen Säugetieren so. Das geht nur, wenn man gebärt hat.


Elli113  31.07.2023, 11:32
 Das geht nur, wenn man gebärt hat.

Stimmt nicht. Frauen können auch Muttermilch produzieren, ohne jemals ein Kind bekommen zu haben.

HeisaMama 
Beitragsersteller
 28.07.2023, 23:39

Aber man könnte es? Weil soweit ich weiß ist das nicht strafbar

Rockige  29.07.2023, 02:51
@HeisaMama

Natürlich ist es nicht strafbar.

Es wär ja kein Inzest oder gefährlich.

Gefährllich für die Stillkinder wäre es nur, wenn die Mutter/ große Schwester (die selbst aktuell ihr eigenes Kind stillt) Drogen nimmt (oder Medikamente, die in die Muttermilch übergehen und im Körper des Kindes nichts zu suchen haben).

Die Schwester ist in der Situation die verfügbare Amme. Natürlich vorrausgesetzt, sie möchte das auch und es gibt keine anderen Möglichkeiten

Da müsste eine ganz spezielle Situation vorhanden sein. Die Schwester müsste im Idealfall mindestens 18 Jahre älter sein als der Bruder und auch gerade ein Kind bekommen haben.

Dann dürfte meines Wissens gesetzlich nichts dagegen sprechen, WENN die Mutter nicht stillen kann bzw. will (wund ist etc.) UND die Schwester das freiwillig anbietet.

Wenn man das zu Hause macht, kann es natürlich auch sein, dass es gar keiner mitbekomme. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Diese spezielle Familiensituation, dass die Schwester so viel älter ist und zufällig auch gerade ein Kind bekommen hat UND noch im Haushalt lebet UND das Stillen des Bruder anbietet UND die Mutter das auch annimmt dürfte aber mMn sehr selten vorkommen!