Darf man ein Lehrerranking im Internet veröffentlichen?
Hallo,
ich frage mich ob ich im Internet abstimmen lassen dürfte, wer der beste oder der schlechteste Lehrer der Schule ist, oder ob sowas schon als Beleidigung oder Aufhetzung gilt.
Wäre nett wenn jmd mir die gesetzliche Lage zu diesem Thema erklären würde :)
7 Antworten
Hallo
Diese Sache wurde höchstrichterlich von Bundesverfassungsgericht entschieden: Die freie Meinungsäußerung geht über das Persönlichkeitsrecht der Lehrer.
Ein reines Ranking wäre also legal, bei Kommentaren passt besser auf...
Ansonsten kann es z.B. zu Verleumdnung, Beleidigung etc... kommen. Zudem dürft ihr keine euch vertraulich gesagten Informationen weitergeben.
Stelle es dir mal andersherum vor: Ein Ranking der Schüler wird veröffentlicht? Wäre doch nett und jeder könnte seine Meinung dort unterbringen. Ein Ding ohne Sinn und nutzlos. Alleine die Frage zu beantworten, was ein guter Lehrer ist...welche Kriterien willst du ansetzen? Ein strenger Lehrer, der euch etwas beibringen will, wäre dann ein unbequemer und vielleicht schlechter Mensch??
Wie wäre es, wenn du/die Schüler Sprecher sowas mit dem Kollegium absprecht? Als Auswahlmöglichkeit solltet ihr aber nur positive Möglichkeiten haben, sonst könnte das auch auf euch zurück fallen! Da wären zum beispiel:
Nettester Lehrer
Heißester Lehrer
Bester Lehrer
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Natürlich alles auch in weiblicher Form
Das zählt zur Meinungsfreiheit. Du darfst aber keine personenbezogenen Daten von fremden Personen veröffentlichen, außer sie geben dir die Erlaubnis. Wie man jetzt auf Hassrede kommt, ist mir aber ein Rätsel.
Wie Gerichtsurteile zur Lehrerbewertungsplattform "spickmich" zeigen, ist eine öffentliche Bewertung legal.