Lehrer-schüler Beziehung- gesetzliche regelung

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Strafbar maht sich der Lehrer laut :

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

§ 174 StGB
1.einer Minderjährigen,

2.die ihm zur "Ausbildung anvertraut" wurde, also an seiner Schule Unterricht hat.

Ist die Schülerin volljährig, hat es für den Lehrer berufliche Folgen, aber keine bzg. dem JArbSchG.

Für den Lehrer strafbar wäre dies gem. § 174 StGB nur an

  1. einer Minderjährigen, die ihm

  2. zur "Ausbildung anvertraut" wurde, also an seiner Schule Unterricht hat.

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Wäre die Schülerin volljährig oder nach Abschluß/Abgang nicht mehr an der Schule des dort angestellten Lehrers, wird es allenfalls nicht gern gesehen und kann zu dienstrechtlichen Problemen und beruflichen Schwierigkeiten für den Lehrer führen.

Genau aus diesem Grund würde der Lehrer wohl in jedem Fall die unerwünschten Annäherungsversuche seinem Dienstherren melden - wenn nach Einsicht aller Beteilgten und der Eltrern die Annäherung nicht unterbleibt, durch Konferenzbeschluß ihr Ausschluß beschlossen bzw. den Eltern sehr nachdrücklich nahegelegt, nachteiligen Verweis mit Aktenvermerk zu vermeiden und sie selbst von der Schule abzumelden :-O

G imager761


mero7 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 21:03

danke für die Antwort, du hast mir echt geholfen. ich steh zwar nicht auf meinen Lehrer, aber die Info wa wichtig.

                    danke, danke deine mero7
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ein lehrer darf keine beziehung zu seinen schülern haben. er kann dabei seinen job verlieren, an eine andere schule versetzt werden o gar seine zulassung verlieren. wenn sie es ihn sagen würde dürfte sie noch in seinen unterricht. sie muss auch nicht die schule verlassen.

Was soll sie ihm sagen? Dass sie in ihn verknallt ist? Na, ich gehe mal davon aus, dass der Lehrer darauf nicht eingehen wird und gut isses. Deshalb gibt es noch keinen Grund, Klasse oder Schule zu verlassen.

Liebelein, solange der die (Dich?) unterrichtet is ein Abhängigkeitsverhältnis un da macht der sich strafbar.

Nu, wenn ich ma trösten dürf - 4alle (welche/r nich? - och, Ihr Ärmsten!!) waren iwann ma in irgendnen Lehrer/ne Lererin verknallt... dis bringt die Pubertät so mit sich!! ;o)) ;o))

Beispiel: Wir hatten nen Mädchen inne Klasse, die hat sich nache Biostunde immer dis Klassenbuch gegriffen (damals mussten die Lehrer noch nache Stunde dadrin unterschreiben) un is zu den Speziellen hin zwecks ihn unterschreiben lassen un sooo rot wie ihre Birne da denn war - also deutlicher konnte die ihn das wortlos gornich mitteilen. ;o)) ;o))

Jetz das Positive - andern Beispiel: - warten musste können Unser Geografielehrer anne Penne hat später ne Schülerin geheiratet. Aber ebent: später!! Als die längs nich mehr seine Schülerin war!

Gefühle geniessen kann ich nur sagen, die fernen Träume von sein Prinzen/ Prinzessin abens im Bettchen sind soo great!!!


mero7 
Beitragsersteller
 01.11.2012, 20:10

Geht ja nicht um mich sondern um ein Referat zum Thema Jugendschutz

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