Darf man auf einem Mofaroller zu zweit fahren?

5 Antworten

Hallo IrIs132,

da die Frage immer wieder gestellt wird, was passiert wenn man von der Polizei:

  • auf einer Mofa zu zweit angehalten wird oder
  • auf einem zweisitzigen Roller, egal ob mit oder ohne zweite Person, angehalten wird

und man nur im Besitz einer Prüfbescheinigung ist, gehe ich etwas ausführlicher auf die Frage ein.

Zur Mofa:

Eine Mofa kann nur einsitzig sein, weil es sonst schlichtweg keine Mofa ist.

Wer auf der Mofa eine zweite Person mitnimmt, obwohl nur ein Sitzplatz vorhanden ist, begeht keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Mitnahme der zweiten Person ohne Sitzplatz. Diese Ordnungswidrigkeit wird nur mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro geahndet.

Zum zweisitzigen Roller.

Bis zum 19.01.2013 hat man sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar gemacht.

Am 19.01.2013 wurde in den Paragraphen  4 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html)  die folgende Nummer aufgenommen:

1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Seit diesem Datum darf man nicht nur Mofas mit der Prüfbescheinigung fahren sondern auch zweisitzige Kleinkrafträder der Klasse L1e, wenn diese Bauartbedingt 25 km/h nicht überschreiten.

Die Richtlinie in der beschrieben ist, welche Fahrzeuge darunter fallen ist unter folgendem Link zu finden:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0024:DE:HTML  

Das sind demnach (Auszug aus der Richtlinie):


„(2) Die Fahrzeuge nach Absatz 1 werden in die nachstehenden Klassen unterteilt:

a) Kleinkrafträder, d. h. zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e) oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L2e) mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

i) zweirädrige Kraftfahrzeuge:

- Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren oder

- maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren“

Und darunter fallen dementsprechend  die meisten Roller die man so auf der Straße sieht und die bauartbedingt nur 25 km/h erreichen.

Das bedeutet wiederum, dass es durchaus zulässig ist mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht nur Mofas zu führen, sondern eben auch die eben genannten Kleinkrafträder. Auf dem zweiten Sitzplatz darf logischerweise auch eine zweite Person mitgenommen werden.

Immer wenn diese Frage gestellt wird, kommen Antworten wie:

  • Wer auf einer Mofa eine zweite Person mitnimmt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Der Versicherungsschutz erlischt
  • Die Betriebserlaubnis erlischt
  • Wer ein Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen mit der Prüfbescheinig für Mofas fährt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Das sind alles völlig unzutreffenden Antworten.

Schöne Grüße
TheGrow

haben vor kurzem gehört, dass man seit neustem zuzweit auf einem Mofaroller fahren darf

Ja, das ist korrekt. Nicht wundern, dass hier einige etwas anderes schreiben, es sind aktuell Ferien und es antworten daher viele Kinder, die ihr Wissen vom Schulhof und Internetforen beziehen.

Rechtsgrundlage ist §4 FeV, in der neu hinzugekommenen Nr 1b wird das Führen von geschwindigkeitsreduzierten Kleinkrafträdern bis 25 km/h erlaubt, ohne dass es dabei irgendeine Einschränkung bei der Anzahl der Sitzplätze gibt. Dir kann folglich kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.

Da der Roller höchstwahrscheinlich nach alter Rechtslage gedrosselt ist, ist er aktuell laut Betriebserlaubnis offiziell einsitzig, ein Umbau zum Zweisitzer durch Entfernen der Mofatasche müsste eingetragen werden, sonst gibts bei einer Kontrolle eine Mängelkarte.


M0F4FR3AK  30.08.2016, 00:18

Hi , kann man dann also auch bei nem Alten Mofa mit Sitzbank (original, passen locker 2 Leute drauf) zu zweit fahren? Sprich ich müsste nur noch Fußrasten an die Schwinge klatschen und fertig? Oder verstehe ich das neue Gesetz falsch?

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migebuff  30.08.2016, 09:26
@M0F4FR3AK

Aktuell gibt es neben den "auf 25 km/h gedrosselten Kleinkrafträdern" noch das alte "Fahrrad mit Hilfsmotor".

Während es für das Mofa-KKR (gedrosselte Roller, Mopeds usw) keine Beschränkung der Sitzplätze gibt, ist das klassische Mofa (Hercules, Kreidler usw) unsinnigerweise momentan noch als "einsitzig" definiert.

Wenn deine Sitzbank lang genug zur Mitnahme von zwei Personen ist, spielt das aber keine Rolle, da das Fahrzeug einsitzig bleibt und lediglich mit zwei Personen besetzt wird, was nur eine Owi ist.

Die alten Fahrzeuge lassen sich auch nicht ohne weiteres einfach zum Zweisitzer umbauen, da die Ausgangsbasis nicht wie gefordert ein 45-km/h-KKR nach EU-Recht ist.

Wenn die elfte Änderungsverordnung zur FeV durch ist, entfällt aber auch bei der Definition des klassischen Mofas das Wort "einsitzig". Rein theoretisch könnte man dann versuchen, ein "echtes" Mofa zum Zweisitzer umtragen zu lassen, sofern der Prüfer mitspielt (Zuladung, Bremskraft usw).

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Mofa=1Person; Moped=2Personen (Wenn in der ABE so eingetragen und Fussrasten vorhanden)

FG.

Raider

alles was bis 25 kmh fährt , nur alleine!

Alles drüber je nach anzahl der Sitzplätze.


IrIs132 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 16:44

Danke:)

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migebuff  29.08.2016, 17:02

alles was bis 25 kmh fährt , nur alleine!

Die Fahrerlaubnisverordnung behauptet das Gegenteil. Wem sollen wir nun glauben? Eine überaus schwere Entscheidung.

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migebuff  29.08.2016, 17:19
@Rosswurscht

Oh, ein Experte. Dann markiere hier bitte das Wort "einsitzig":

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1b.Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist

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Rosswurscht  29.08.2016, 17:28
@migebuff

Ich kann nicht rauslesen das da steht "Fahren zu zweit am Mofa erlaubt"!?

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migebuff  29.08.2016, 17:39
@Rosswurscht

Wenn etwas verboten ist, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage. Ich habe dich bereits vorhin darum gebeten, das Wort "einsitzig" im obigen Zitat zu markieren. Bis jetzt sehe ich nichts.


Ausgenommen sind Kleinkrafträder bis 45 km/h, 
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Ist doch wirklich kein langer Text - wo versteckt sich "einsitzig"?


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Rosswurscht  29.08.2016, 17:41
@migebuff

Ein

Mofa

in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges

einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor,

auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen

eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis

(unabhängig welche Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist,

benötigt keine Prüfbescheinigung. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt für

Mofafahrer auch die Helmtragepflicht.

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migebuff  29.08.2016, 17:44
@Rosswurscht

Das entspricht der alten Definition, die längst überholt ist. Ich sehe, dass eine Diskussion hier keinen Sinn mehr macht. Viel Spaß noch beim Rauskramen irgendwelcher Texte aus dem vorherigen Jahrhundert.

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Rosswurscht  29.08.2016, 17:45
@migebuff

Wo steht, dass man auf einem Mofa mit zwei Personen fahren darf?

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migebuff  29.08.2016, 18:06
@Rosswurscht

Die Rechtsgrundlage habe ich oben bereits zitiert, darüber ich dir nicht weiter mit dir.

Wenn es dir zu hoch ist, kann dir die Veröffentlichungen von Bernd Huppertz von der FH Köln nahelegen, z.B. hier:

www.bernd-huppertz.de/fhs download/FE Download/Einsitzigkeit FeV 2014 ppt.pdf#page=20

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Rosswurscht  29.08.2016, 18:14
@migebuff

ok, du kannst den Text dazu nicht liefern. Ich schon.

Mofa ist und bleibt einsitzig.

Und nu geh wieder spielen, mit Dr. Huppertz :)

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migebuff  29.08.2016, 20:51
@Rosswurscht

Den Text dazu habe ich geliefert, deine Zitate von 2015 interessieren niemanden. Schön, dass wir das Thema nun abschließen können.

Ich gebe zu, dass die Fahrerlaubnisverordnung, meine Wenigkeit und ein Dozent für Verkehrsrecht sich irren. Kann passieren.

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TheGrow  30.08.2016, 05:34
@Rosswurscht

Mofa ist und bleibt einsitzig

Das hat migebuff doch gar nicht bestritten.

Er hat bloß völlig richtig angeführt, dass man mit der Prüfbescheinigung für Mofas eben nicht nur Mofas (einsitzig) führen darf, sondern seit einer Gesetzesänderung am 18.01.2013 auch die von ihm angeführten zweisitzen Kleinkrafträder.

Deine Antwort, dass man mit der Prüfbescheinigung nur alleine fahren darf, ist nicht zutreffend

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Seit einiger Zeit darf auch bei 25km/h Fahrzeugen jemand mitgenommen werden, wenn 2 Sitzplätze vorhanden sind. Zum .Sitzplatz gehören auch die Fußrasten.