Mit AM führerschein zu zweit fahre?

3 Antworten

Kommt drauf an, wie dein Ofen Versichert ist. Wenn er als Mofa versichert ist, darfst Du nur allein fahren. 

Bei einer 50er muss eine Sitzplatz und Fußrasten für den 2. vorhanden sein.

Hallo crayner,

mit der Klasse AM darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Die Anzahl der Personen ist nicht vorgeschrieben bzw. nicht begrenzt.

Hat das Fahrzeug zwei Sitzplätze, darfst Du auch eine zweite Person mitnehmen. Das ist aber nicht erst seit 2017 der Fall.

Bis zum 19.01.2013 dürften lediglich die Besitzer einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas kein Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen führen. Seit dem 19.01.2013 ist die Einsitzigkeit nicht einmal mehr für die, die nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas besitzen vorgeschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow


Schuby221  10.03.2017, 14:50

Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung

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migebuff  10.03.2017, 15:14
@Schuby221

Was willst du uns mit dem Text sagen? Dass du nichts vom Verkehrsrecht verstehst und daher nichtmal bemerkst, dass du irgendwelche längst veralteten Quellen zitierst?

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Schuby221  10.03.2017, 14:52

Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung
Bei Rollern muss die Soziusfußraste entfernt sein.

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TheGrow  10.03.2017, 15:10
@Schuby221

Bevor Du so ein Unsinn schreibst, solltest Du Dir mal den Paragraphen 4 in der aktuellen Fassung durchlesen.

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_4.html

An welcher Stelle liest Du etwas von der Einsitzigkeit? Der Passus der Einzitzigkeit ist schon vor geraumer Zeit ersatzlos gestrichen worden.

Im übrigen wurde wie von mir bereits angeführt, am 19.01.2013 der

1b. in dem § 4 FeV eingegliedert, der es ermöglicht mit der Prüfbescheinigung für Mofas folgende Fahrzeuge zu führen: 
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Seit der Einführung der Nummer 1b dürfen somit auch die zweisitzigen Roller geführt werden und auf dem zweiten Sitz darf auch logischerweise eine zweite Person mitgenommen werden.

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Hallo.

Mit dem AM darfst du Fahrzeuge  50ccm bis  4 kw (auch elektro bis 4kw)
2+3 rädrige Kleinkrafträder, bis 45 km/h ab 16 Jahre auch mit Beiwagen, wenn Bauartbedingt auch mit 2 Personen.

Mit  Gruß

Bley 1914