Darf man an einer roten Ampel stehend aufs Handy schauen?
Also rechtlich gesehen
11 Antworten
Du meinst vermutlich kurz in die Hand nehmen und nachgucken, ob es neue Nachrichten gibt o.ä. Und nein, das darf man gemäß StVO - § 23 auch dort nicht.
und beim e auto?
ist der motor ja quasi aus
Diesbezüglich wurde das Gesetz bereits geändert, dass das auch dann nicht zulässig ist:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
...
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
...
(Auszug aus https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html)
Nein, das darfst Du nicht! Du mußt immer bereit sein, loszufahren, sobald die Ampel wieder grün ist.
Um auf Dein Handy zu schauen, müßtest Du strenggenommen rechts 'ranfahren und extra dafür parken - natürlich dort, wo es erlaubt ist.
Nein, bei laufendem Motor ist das untersagt. Und die Regelungslücke, die durch Start-Stopp-Automatik entsteht oder bei Elektroautos immanent ist, hat der Verordnungsgeber unterdessen auch gestopft, solange das Fahrzeug sich in dem Verkehrsraum befindet, in dem üblicherweise der fließende Verkehr stattfindet, ist das nicht gestattet.
Solange du dich auf einer Fahrspur befindest, auf der normalerweise gefahren wird, ist vollkommen wurscht ob dein Auto gerade für ein paar Sekunden steht und ob der Motor gerade läuft. Du nimmst gerade aktiv am Straßenverkehr teil, d.h. du führst dein Fahrzeug.
Auf einem Parkstreifen musst du den Motor ausschalten oder das E-Auto aus dem Fahrmodus heraus nehmen, d.h. so einstellen dass du einfach aussteigen und einkaufen gehen könntest. Du musst eben parken und nicht nur anhalten.
Mal davon abgesehen, dass man sich im Straßenverkehr konzentrieren sollte, darfst du dein Handy rechtlich gesehen nur dann an der Ampel nutzen, wenn der Motor abgeschaltet ist.
nein,das ist start stop automatik. das Auto muss komplett aus sein
Ich weiß, aber was willst du dagegen machen wenn sie sagen das war an...
Kommt bei keinem Gericht durch, da nicht feststellbar/beweisbar.
Aber mit Sicherheit kommt das durch wenn 2 beamte sagen das Auto war an
Wie sollen denn die Beamten glaubhaft diese Aussage machen können??
Ich glaube ich muss dir nicht erklären wie es aussieht bei Aussagen von Beamten gegen einen Autofahrer...oder?
Stammtisch-Wissen?! Jeder Richter (und auch Polizist!) weiss, dass bei einem E-Antrieb nicht festgestellt werden kann, ob dieser an der Ampel ausgestellt wurde. Auf gibt es keine Geräusche beim Wiederanlassen. Folglich kann es keine noch so glaubliche Aussage hierzu geben.
Wo du wohl noch gar nicht drüber nachgedacht hast,an der ampel kann das Auto ruhig aus sein,es kann jeder Zeit grün werden u da hast du anderes zu tun als ein verdammtes Handy in der Hand zu haben...also wird man dir immer nen strick drehen...und das ist auch gut so u wird noch viel zu lasch bestraft...für mich ist das benutzen des Handys im auto potenzieller mord,es ist schon oft genug deswegen was passiert...aber ich kann dich beruhigen, ich gehe zu keinem Stammtisch, da wird nämlich nur dünnfiff geredet
und beim e auto?
ist der motor ja quasi aus