Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn in dem Fall?


03.11.2021, 21:28

Arbeitgeber* meinte ich im letzten Satz.

2 Antworten

Urlaub schon mal gar nicht. Versehe ich das richtig, dass die auszuliefernden Zeitungen nicht da waren? Also vergleichbar damit, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten konnte, weil das Arbeitsmaterial nicht vorhanden war?

Dann fällt das zu 100 Prozent in den Risikobereich der Arbeitgebers. Solange Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, hast Du auch Anspruch auf Deinen Arbeitslohn.


JohannesUel 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 21:43

Genau, die Pakete sind sonst an den Abladestellen angeliefert und wenn kein Auto durch kann wegen Hochschnee ( beispielsweise ) , konnten keine Pakete ausgeliefert werden.

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NonNam  03.11.2021, 21:45
@JohannesUel

Dann ist ganz normal der Lohn zu zahlen. Das Risiko trägt der Arbeitgeber. Lass Dir nichts anderes erzählen.

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Eher nicht. Das Wetter dürfte kein vom Arbeitgeber zu tragendes Betriebsrisiko sein, so dass der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn gilt.


JohannesUel 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 21:42

Aber der Arbeitnehmer hat kein Einfluss auf die Zustellung der Pakete an die Abladestelle.

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Hackebeil96  03.11.2021, 21:43
@JohannesUel

Dann habe ich den Fall falsch verstanden. Wenn keine Betriebsmittel da sind, ist das in der Regel das Risiko des Arbeitgebers.

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