Steuererklärung für Arbeitnehmer?
Guten Tag mich würde es mal interessieren ob man als Arbeitgeber für Arbeitnehmer mit deren Einverständnis die Steuererklärung machen darf ?
4 Antworten
Sofern du nicht unter die in §3 + 4 StBerG fallende Personenkreise gehörst, darfst du dies als Arbeitgeber nicht!
Als Arbeitgeber: Nein
Als
- Freund
- Bekannter
- Nachbar
... darfst Du ihm bei der Steuererklärung mit Deinem Wissen "behilflich" sein, mit dem Risiko etwas zu übersehen, was er bei Erstellung - ohne Hilfe - auch übersehen hätte.
Geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen bist Du nur im Rahmen
§ 3 StBerG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 4 StBerG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
befugt.
Wenn man Steuerberater oder Rechtsanwalt ist: ja. Ansonsten nein,
Warum sollte ein AG das tun? Damit geht immer auch ein Haftungsproblem bei für den AN ungünstigen Fallkonstellationen oder echten Fehlern einher ... Und dann wäre da noch die Frage, ob die Hilfe nicht selbst womöglich eine steuerlich relevante Sachleistung wäre.