Darf ich zum amt fahren und meinen eingezogenen führerschein abholen?

6 Antworten

Ich vermute jetzt mal, Dir wurde ein Fahrverbot von 1-3 Monaten auferlegt und Du hast deinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung gegeben.

Dann darfst Du natürlich NICHT mit dem Auto da hin fahren, da das Fahrverbot erst mit der Aushändigung des Führerscheins endet.

Hast Du die Wiedererteilung beantragt? Wurde der stattgegeben?

Dann darfst Du da hinfahren. Mit dem Bus, Taxi oder Fahrrad selbstverständlich.

Du hast erst wieder eine Fahrerlaubnis, wenn der Führerschein Dir ausgehändigt wurde.

Nö,

der wurde dir bestimmt nicht aus Spaß um dich zu ärgern weggenommen. Denn bekommst du, wenn überhaupt, erst nach der Festlegung der Strafe wieder.

KLar - du darfst mit Rad, Taxi oder ÖPNV fahren, so lange und oft du willst (und bezahlst). OHNE das eigene Auto, einen Roller usw. selbst fahrend zu nutzen

Zum Autofahrer musst du den Führerschein besitzen. Wenn der auf dem Amt liegt, besitzt du ihn noch nicht. Sind die Formalitäten erledigt? Dann wie andere geschrieben haben, zu Fuß, fahrrad, Buss etc.