Fahren wenn der Führerschein noch auf dem Amt liegt?

11 Antworten

Eine Fahrerlaubnis gilt rechtlich erst dann als erteilt, wenn sie der antragstellenden Person auch wirklich übergeben wurde. So lange die Fleppe noch beim Amt liegt, gilt sie somit noch nicht als rechtswirksam erteilt und somit darfst Du noch keine der darin genannten Fahrzeugklassen fahren, wenn Du nicht schon im Besitz einer anderen FE bist.

Fährst Du vor Aushändigung der FE dennoch, wäre das strafrechtlich als " Fahren ohne Fahrerlaubnis " nach 21 StVG zu ahnden mit Führerschein-Entzug samt Sperrfrist nicht unter 6 Monate und einer Geldbusse bis zu 180 TS oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bei fahrlässiger Begehung, ansonsten mit Geld- / oder Haftstrafe bis zu einem Jahr.

Hallo Simon,

alle bisherigen Antworten sind richtig und auch falsch ;-)

Es kommt darauf an, WARUM dir der Führerschein nicht ausgehändigt wurde.

Wenn du die Prüfung vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters absolviert hast, dann gilt die Fahrerlaubnis NICHT als erteilt und dann darfst du auch NICHT fahren, bevor du den "Kartenführerschein" in den Händen hältst.

Also darfst du ihn auch NICHT selbst fahrend abholen.

Hattest du am Tag der Prüfung das Mindestalter aber bereits erreicht, dann hätte dir der Prüfer entweder den Führerschein oder eine Prüfungsbescheinigung aushändigen müssen. In beiden Fällen gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt."

Hast du in diesem Fall auch keine Prüfungsbescheinigung erhalten, dann wäre zu klären, warum dies so ist.

Rein rechtlich dürfte dann die Fahrerlaubnis aber nicht als erteilt gelten und ich würde es besser bleiben lassen.

Viele Grüße

Michael

du musst im BESITZ einer gültigen fahrerlaubnis sein. da du den schein nicht hast, bist du nicht im besitz.

solange du also den führerschein nicht hast, darfst du nicht fahren. ausser, du hast einen "vorläufigen" führerschein nach der fahrprüfung erhalten. damit darfst du fahren, bis du den "richtigen" führerschein hast. sonst nicht.

Also wie ich den letzten Teil der Fahrprüfung erfolgreich abgeschlossen habe, habe ich einen Zettel, den sogenannten "Vorläufigen Führerschein" mitbekommen von der Fahrschule. Der war dann so lange gültig, bis ich die Karte bekommen habe. Mit dem durfte ich ganz normal herumcruisen, nur nicht ins Ausland. Komme aber aus Österreich, vielleicht ist es bei dir anders.

Wenn Du ihn nur besuchen willst, kannst Du fahren. Wenn Du ihn abholen willst, solltest Du dich fahren lassen (Vater, Taxi, Bus, Bahn) oder zu Fuß gehen.