Darf ich nach der Prüfung (A1) direkt fahren?

6 Antworten

Hi,

Ich habe nachher dir Prüfung und soweit ich das verstanden habt bekommt man eine Bescheinigung mit der man dann beim Amt den Führerschein abholen kann.

Ja, das ist üblich.

Aber gilt diese Bescheinigung schon als Führerschein?

Nein - die Bescheinigung über die bestandene Prüfung ist kein Führerschein; demnach darfst Du damit nicht fahren.

Die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des Führerscheins als erteilt - vorher ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Mit der Bescheinigung gehst Du zur Führerscheinstelle, welche dann den Auftrag für die Ausfertigung des Führerscheins erteilt, Dauer meist um die vier Wochen. Auf Wunsch wird aber auch ein "vorläufiger Führerschein" (kostenpflichtig) ausgestellt, mit dem Du sofort fahren kannst.

LG


DerOhnePlan2000 
Fragesteller
 05.06.2018, 11:54

Den werde ich mir auch holen :D koste er was er wolle.

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19Michael69  05.06.2018, 12:35

Das "nein" stimmt nur dann, wenn er das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat - ansonsten gilt auch mit der Prüfbescheinigung die Fahrerlaubnis als erteilt.

Siehe meine Antwort.

Gruß Michael

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Hast du das Mindestalter von 16 Jahren schon erreicht?

Wenn ja, dann sind die anderen Antworten falsch ;-)

Dann bekommst du entweder direkt den "richtigen Kartenführerschein" ausgehändigt oder eine Prüfbescheinigung, mit der du ebenfalls fahren darfst.

Siehe § 22 FeV Absatz 4:

"Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus."

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt."

Nur wenn du das Mindestalter noch nicht erreicht hast, darfst du auch noch nicht fahren.

Viele Grüße

Michael


diePest  05.06.2018, 16:50

Sonst liegst du immer richtig, Michael. Diesmal aber nicht. Der Prüfer gibt entweder den Führerschein raus, oder eine Bescheinigung mit der man auf dem Verkehrsamt den richtigen Führerschein oder einen vorläufigen Führerschein bekommen kann..

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diePest  05.06.2018, 21:50
@19Michael69

Es ist aber eben ein anderer Zettel .. und mit dem kann man sich den anderen, mit dem man auch fahren darf, holen .. ich versuche mal ein Muster im Netz zu finden.

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19Michael69  05.06.2018, 22:48
@diePest

Genau diesen "Zettel" bekommt man, wenn man das Mindestalter noch nicht erreicht hat.

Hat man es aber erreicht und der Prüfer hat den Führerschein nicht dabei, hat man das Recht auf eben genau die Prüfbescheinigung nach Anlage 8a,

Mit dieser gilt die Fahrerlaubnis als erteilt und mit dieser kann man sich auch den Führerschein abholen.

Gruß Michael

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diePest  05.06.2018, 22:53
@19Michael69

Nein, man! ^^ Den Zettel gibt es eben nicht nur wenn nicht das Mindestalter erreicht ist, sondern es gibt noch zig andere Gründe warum er nur den Zettel austeilt (Doppelklasse, BF17 beantragt aber schon 18 etc). Bei uns im LK gibt es nur die Möglichkeit von FS oder den Zettel .. es steht extra drauf, dass man nicht mit fahren darf. Damit muss man hier zum Verkehrsamt / Führerscheinstelle.. und bekommt dann eben erst den vorläuftigen Schein, mit dem man dann fahren darf. Aber klar ,, es kann woanders anders geregelt sein .. aber es ist eben beides möglich. Wir hoffen mal, dass er uns noch aufklärt. :D

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19Michael69  05.06.2018, 23:03
@diePest

Nein man ...

Mit dem Zettel des BF17 darf man ja wohl auch fahren - mit 17 und mit 18.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Wir reden hier von einem bundeseinheitlichen Gesetz - wie kann das von Landkreis zu Landkreis verschieden sein?

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diePest  05.06.2018, 23:05
@19Michael69

Du arbeitest auch in einer Fahrschule? Ich zB seit über 18 Jahren und ich weiß wovon ich rede .. und hier ist ja auch noch jemand der weiß, dass es diesen anderen Zettel eben gibt .. und auch dieser ausgehändigt werden kann. @Saniontheroad

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diePest  05.06.2018, 23:09
@diePest

Das schreibst du .. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde .. und genau so ist es eben bei uns .. da ist es die Fahrerlaubnisbehörde und nicht der Prüfer. ^^

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19Michael69  05.06.2018, 23:37
@diePest

§ 22 FeV Absatz 4:

Muss der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden. Der Sachverständige oder Prüfer prüft, ob der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, der beantragten Klasse befähigt ist. Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. Er darf nur ausgehändigt werden, wenn die Identität des Bewerbers zweifelsfrei feststeht. Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

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diePest  05.06.2018, 23:41
@19Michael69

Kenn ich alles.. du musst das nicht posten .. es ändert nichts. Mag ja sein das es in deinem Landkreis nur so abläuft.. aber .. woanders eben nicht. Die kommen den Zettel.. im Idealfall ist das Verkehrsamt noch auf, der Fahrlehrer fährt mit dem Prüfling hin und er holt den Schein ab .. ^^

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Mit dem Schein darf man nicht fahren was fahren ohne Fahrerlaubnis ist was mit Haftstrafe bestraft wird erst wen der Füherschein abgeholt gilt er als erteilt .

Den dann wird der auch als erteilt geführt wen die Polizei danach abfragt und mit dem Zettel nur der Fahrprüfung ist das nicht der Fall und das wird hart bestraft mit RECHT

selber Schuld wen man das nicht abwarten kann bis man den FÜHERSCHEIN abgeholt hat das man dann auch den Füherschein nicht mehr bekommt weil man sich nicht an einfachste Auflagen gehalten hat da kann man MULL Mitleid haben .

Nein, gilt sie nicht .. steht sogar drauf. ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

DerOhnePlan2000 
Fragesteller
 05.06.2018, 11:53

Hab das Ding noch nicht in der Hand. :D Richtig mies.

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diePest  05.06.2018, 11:54
@DerOhnePlan2000

Aber warte erstmal ab .. wenn du schon 16 bist und keinen anderen Führerschein mit beantrag hast, hat der Prüfer in der Regel den Führerschein dabei. ;)

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19Michael69  05.06.2018, 12:36

Das "nein" stimmt nur dann, wenn er das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat - ansonsten gilt auch mit der Prüfbescheinigung die Fahrerlaubnis als erteilt.

Siehe meine Antwort.

Gruß Michael

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SaniOnTheRoad  05.06.2018, 12:40
@19Michael69
Das "nein" stimmt nur dann, wenn er das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat - ansonsten gilt auch mit der Prüfbescheinigung die Fahrerlaubnis als erteilt.

Schon richtig - die Anlage 8a betrifft jedoch den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis; die "reine" Prüfungsbescheinigung reicht nicht aus.

Es kommt eben darauf an, was dem Prüfling ausgehändigt wird - in aller Regel weist der Prüfer aber auch darauf hin.

LG

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19Michael69  05.06.2018, 12:41
@SaniOnTheRoad

Der Prüfer "muss" ihm aber entweder den Führerschein oder die "richtige" Prüfbescheinigung aushändigen und beides ist gültig.

Gruß Michael

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diePest  05.06.2018, 16:48
@19Michael69

Nein, dass ist nicht korrekt .. ein vorläufiger Führerschein wird nicht vom Prüfer ausgehändigt.

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diePest  05.06.2018, 16:52
@diePest

Es steht ja im Text auch drin .. die Fahrerlaubnisbehörde kann das auch tun.

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Nein.


19Michael69  05.06.2018, 12:36

Das "nein" stimmt nur dann, wenn er das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat - ansonsten gilt auch mit der Prüfbescheinigung die Fahrerlaubnis als erteilt.

Siehe meine Antwort.

Gruß Michael

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