Darf ich mit einem Autoführerschein einen Roller fahren der bis 50kmh fährt?

4 Antworten

Ja, siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Darf ich mit einem Autoführerschein einen Roller fahren der bis 50kmh fährt?

Ja, darfst Du - sogar bis 60 km/h. Ich zitiere:

Es gibt verschiedene Ausnahmen, die zusätzlich zu den oben genannten Fahrzeugen mit dem AM Führerschein gefahren werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm
Kleinkrafträder, zugelassen vor dem 28.02.1992, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Nachlesbar hier, ganz unten:

https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/

Insbesondere die Fahrzeuge mit Baujahr bis Ende 2001 gibt´s noch an jeder Ecke, und real fahren die sogar 55 km/h, weil es damals noch eine großzügige Toleranz von 10 % gab. 45 oder 55 km/h, das macht innerstädtisch schon einen großen Unterschied aus - mit 45 km/h wird man ständig überholt, mit 55 km/h kann man bequem mitfließen. Das war wieder mal ein typischer Staatsstreich eines gelangweilten Sesselfurzers, der damals im Zuge einer EU - Vereinheitlichung die 45 km/h ausgewürfelt hat.

Woher ich das weiß:Recherche

Mit meinem dürfte ich das. Aber der ist auch schon uralt. Wie das bei den neueren ist, weiß ich nicht. Sollte aber drin stehen.