Welche Strafe bei 70ccm Roller mit Autoführerschein?
Hallo,
Mit welcher Strafe muss Ich rechnen wenn ich ein 70 ccm Roller der ca. 100 kmh fährt mit einem Autoführerschein fahre. normal dürfte man ja nur 50 ccm und 45 kmh
4 Antworten
Die Betriebserlaubnis erlischt,
das heißt bei einer Kontrolle darfst du KEINEN Meter weiterfahre und dann schön nach hause laufen. es kommen unter umständen noch hohe Abschlepp und Aufbewahrungskosten dazu.
Der Roller ein Tatwerkzeug und kann unterumständen beschlagnahmt werden.
Bei einem Unfall zahlt zwar die Haftplichversicherung zähneknischerend, allerdings kann sie unter umständen Regress-Fordern.
Bisschen mitdenken bitte.
Die Hersteller die produzieren keine 70 Kubik Roller, das sind einfach "getunte" 50 Kubik Roller die man einem sogenannte "Rennzylinder" versehen sind.
Beie einer veränderung am Motor erlischt die Betriebserlaubnis.
Wenn eine Veränderung stattgefunden hat, dann ja... ging aus der Frage halt nicht hervor. Und aus deiner Antwort auch nicht...
Aber den Motor auf 70 ccm aufzubohren mitb erhöhter Höchstgeschwindigkeit bringt sie zuverlässig zum erlöschen.
nö geht viel einfacher, das sind sogennante "Rennzylinder". Gibt es von Polini
Das meine ich mit aufbohren. Natürlich stellt sich keiner hin und bohrt tatsächlich auf, sondern schraubt eine anderen Kolben und Zylinder drauf. Ist aber ebenso illegal und stellt die Versicherung leistungsfrei . D. h, sie zahlt erstmal und holt sich dann Alles wieder, nicht nur die üblichen 5000 Euro.
Dann schau mal unter "Fahren ohne Fahrerlaubnis", "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz"
Versichert ist die Kiste ja, nur nimmt die Versicherung den Fahrer im Unfall-Fall in Regress.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, da bei > 50ccm es sich um ein Motorrad handelt.
Das ist eine Straftat und könnte auch zur Wegnahme deines PKW-Führerscheines führen!
Fahren ohne Fahrerlaubnis, StVG §21.
welche Strafe würde ich bekommen wenn ich nur ein 50 ccm fahre, der aber statt 45 so 80 fährt? Auch mit autoführerschein
Steht doch bereits in der Antwort. Wenn Du ein zugelassenes Fahrzeug der Klasse A1 und höher fährst ist dies Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Dafür gibt es - anders als bei Ordnungswidrigkeiten - keinen festgelegten Katalog. Das wird individuell entschieden im Strafverfahren.
wenn ich nur ein 50 ccm fahre, der aber statt 45 so 80 fährt
Das wäre noch schlimmer als wenn du einen mit 70ccm fährst.
Fahrzeuge sind steuerfrei, wenn sie zulassungsfrei sind.
Leichtkrafträder sind zulassungsfrei und somit steuerfrei.
Ein Leichtkraftrad hat per Definition "mehr als 50ccm". Dein frisierter Roller hat nicht mehr als 50ccm und ist somit kein Leichtkraftrad.
Er ist schneller als 45 km/h, kann somit auch kein Kleinkraftrad sein.
Dein Fahrzeug wäre zulassungsrechtlich ein vollwertiges Kraftrad und somit auch unter 125ccm steuerpflichtig.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn man ohne korrekte Fahrerlaubnis fährt