Roller 50ccm und 50 km/h Zulassung mit Führerschein Klasse B fahren?

2 Antworten

Siehe §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind

darfst du fahren, die alten Roller sind im bestandschutz, weil sie schneller als die neuen fahren sind sie so beliebt