Roller fahren ohne Erlaubnis?
Hallo mein Freund ist 14 und hat kein Roller Führerschein.
er fährt aber trotzdem auch auf Straßen.
hinzukommt dass der Roller nicht 50kmh fährt sondern 80kmh
außerdem Arbeitet der Vater beim TÜV und erlaubt es wobei er ja eigentlich wissen sollte das die Bremsen es nicht aushalten und so.
was würdet ihr machen?
vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Hallo mein Freund ist 14 und hat kein Roller Führerschein.
er fährt aber trotzdem auch auf Straßen.
Das ist als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Straftat nach §21 StVG, er bekäme aber wohl keine Geldstrafe, da er kein Einkommen hat, sondern Sozialstunden
hinzukommt dass der Roller nicht 50kmh fährt sondern 80kmh
Das ist Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis (Ordnungswidrigkeit) und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat)
außerdem Arbeitet der Vater beim TÜV und erlaubt es wobei er ja eigentlich wissen sollte das die Bremsen es nicht aushalten und so.
Das ist äußerst ungünstig für den Papa.
Da der Sohn nicht geschäftsfähig ist, wird er vermutlich der Versicherungsnehmer des Rollers sein, bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist das gleich die Person, der die Halterpflichten auferlegt sind.
Beim Verstoß gegen das Fahrer ohne Fahrerlaubnis gem §21 StVG sitzt der Papa mit im Boot und erhält ebenfalls eine Strafanzeige, weil er die Tat angeordnet oder zugelassen hat. Ebenso beim Verstoß gegen das Pflichtversichungsgesetz.
Die strafrechtliche Ermittlung gegen seine Person muss er dem zuständigen Landesministerium anzeigen, weil er von der Landesregierung mit der Aufgabe als Prüfingenieur / amtl. anerl. Sachverständiger oder Prüfer betraut ist.
Als Straftäter steht seine Betrauung auf dem Spiel, es kann sein, dass er seine Zuverlassigkeit, die nach KfSachVG und StVZO gefordert ist, als nicht mehr gegeben angesehen wird.
Damit dürfte er seiner Tätigkeit als PI / aaSoP nicht mehr nachgehen.
Sollte er dort nur der Hausmeister sein oder Schadengutachter und keine "Hoheitlichen Aufgaben" übernehmen, d.h. Prüfungen, die freiwirtschaftlich sind (UVV, Schadengutachten, Bewertungen ...) hat das nur strafrechtliche, aber keine beruflichen Konsequenzen.
was würdet ihr machen?
Dem Kumpel bzw seinem Vater mein Posting zeigen, vielleicht sind sie sich der tragweie Ihres Tuns nicht bewusst, oder der Vater weiß davon nix.
Jedenfalls würde ich keinen anzeigen.