Darf ich mein Kind mit 13 behalten?

Keigo427  30.08.2024, 23:05

Wie alt ist der Vater?

Malin2010 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 23:43

15

jane2015  03.09.2024, 13:20

Hallo liebe Malin, wie geht es dir mit den Antworten? Was hat dir geholfen? Schreibe doch gerne wieder, was du noch für dich brauchst, damit du dich besser fühlst. Alles Liebe

Malin2010 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 04:02

Ja schon besser und mein Freund unterstützt mich super wir wollen es bald meinen Eltern sagen aber wir überlegen noch

6 Antworten

Dein Kind wird dir nicht entzogen, da du aber noch nicht volljährig bist, und der Kindsvater auch nicht, gibt es einen rechtlichen Vormund für das Kind, laut § 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis.

Die Versorgung des Kindes obliegt dir und in bestimmten Punkten (z.B. Impfungen) gilt dein Wille mehr als der Wille eines Vormundes, siehe auch § 1773 Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds.

Davon unabhängig solltest du dir DRINGEND die Unterstützung des Jugendamtes holen, auch ein Gespräch mit einer volljährigen Vertrauensperson ist bestimmt hilfreich. Es gibt eine ganze Reihe von Unterstüngsmaßnahmen, für minderjährige Eltern.

Niemand wird dir dein Kind wegnehmen, solange du dich gut kümmerst UND NIEMAND darf dich zur Abtreibung zwingen, auch der Versuch ist strafbar § 240 StGB1773.

Du wirst auf jedem Fall jemanden brauchen der das Sorgerecht bekommt solange Du noch nicht 18 bist. Zudem hat der Vater ein Problem da er über 14 ist und Sex mit einer unter 14 jährigen hatte (höchstens Ihr beide wart schon ein Paar als er auch noch unter 14 war). Sprich auf jeden Fall mit Deinen Eltern oder jemandem dem Du vertrauen kannst alleine mit 13 ein Kind groß ziehen geht rechtlich nicht. Trotzdem bist Du die Mutter und wenn Du Dich um Dein Kind kümmerst wird das natürlich auch vom Jugendamt positiv gesehen werden nur offziell das Sorgerecht kannst Du bzw der Vater erst mit 18 bekommen.


Caila  01.09.2024, 04:21

Auch wenn sie schon ein Paar waren ist Sex mit jemand unter 14 trotzdem verboten.

allocigar78  01.09.2024, 13:32
@Caila

Nicht unbedingt. Der §182 dient ja dazu Kinder zu schützen. Wenn die beiden als Kind schon ein Paar waren und das durchgängig bis über 14 sind trifft dieser Schutzgrund oder Schutzzweck nicht zu nur weil einer plötzlich 14 wird. Da scheint es dann somit Ausnahmen zu geben das hat hier mal jemand der sich mit Jura auskennt erklärt.

allocigar78  01.09.2024, 16:41
@Caila

Vielleicht mal in nem Juraforum fragen mir ging es damals nämlich wie Dir ich wollte das nicht glauben aber so einfach scheint das in solchen Fällen nicht zu sein der Jurist erklärte eben hier dass der Gesetzesgrund oder so (genauer Begriff fällt mir jetzt nicht ein) hier nicht vorliegt. Ob es dazu aber einen § gibt das weiß ich nicht mehr da müsste ich die Frage von damals finden auf jeden Fall hat er es damals recht plausibel erklärt denn es ist ja wirklich ein Problem zwei 13 jährige sond zusammen und einer wird zwangsläufig früher 14 als der andere und von heute auf morgen ist Sex dann verboten bis der andere auch 14 ist. M E war das aber damit zu begründen dass Sex auch bei 13/13 theoretisch verboten ist nur halt wegen fehlender Strafmündigkeit nicht verfolgt werden kann. Aber auch da meinte der Jurist damals dass der Gesetzgeber U14 mit U14 erlaubt. Ja bin aber kein Jurist kann Dir leider auch nicht mehr sagen ist auch Jahre her ob ich die Frage noch finde...

Unter 18 kannst du das Sorgerecht sowieso nicht für das Kind bekommen.

Das heißt entweder das Jugendamt oder deine Eltern oder der Vater des Kindes bekommen deine Hälfte des Sorgerechts. Und die entscheiden dann darüber wo das Kind lebt und so weiter.

Falls es Unstimmigkeiten gibt entscheidet das Familiengericht mit dem Jugendamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Hallo Malin, erstmal zu deiner Frage - ja, du darfst dein Kind bekommen. Deine Mutter ist krank. Also könnte sie nicht für das Kind sorgen?! Hast du noch Geschwister?

Wie schon geschrieben wurde, wirst du auf jeden Fall anderweitig Unterstützung bekommen. Da gibt es Möglichkeiten für dich. Von daher brauchst du dir keine Sorgen machen. Eine gute Beratung für Schwangere hilft dir da gut weiter.

Wie weißt du, dass du schwanger bist? Ist deine Periode ausgeblieben oder hast du einen positiven Schwangerschaftstest gemacht? Wie geht es deinem Freund jetzt mit allem? Weiß er es schon?

Ich schicke dir mal eine Freundschaftsanfrage. Du kommst über das Glöckchen oben auf die Nachricht. Bis dann. Ganz liebe Grüße!


Malin2010 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 04:11

Also ich hab als erstes meine Periode nicht bekommen dann hab ich ein Test nach dem andren gemacht und weil die Freundin von meiner Mutter Frauenärztin ist hatte sie mich untersucht und so hat es sich dann ergeben

jane2015  06.09.2024, 12:47
@Malin2010

Hallo Malin, das ist voll lieb von der Freundin deiner Mutter, dass sie dich untersucht hat. In welcher Schwangerschaftswoche bist du? Du vertraust dieser Freundin und sie will dir sicher helfen, dass es jetzt gut für dich weitergeht. Dein Freund hilft dir auch, dann seid ihr schon zu dritt. Ich schreibe dir mal weiter privat. Bis gleich!

jane2015  09.09.2024, 12:14
@Malin2010

Hallo Malin, also noch am Anfang. Bist du mit der Frauenärztin weiter in Kontakt? Könnte sie dir helfen, mit deinen Eltern zu sprechen? Ich hab’ dir übrigens eine Freundschaftsanfrage geschickt. Ich kann dir privat noch gute Tipps geben. Du müsstest oben am Glöckchen neben deinem Profilbild eine Zahl sehen. Liebe Grüße!

Ich fürchte da hast du keine wirkliche Chance. Wenn deine Mutter krank ist wird sie sich wahrscheinlich eher weniger um ein zweites Kind kümmern können.

Zudem hat der Vater des Kindes sich strafbar gemacht, heißt das wird auch für ihn problematisch.

Eine Option könnte vielleicht ein Mutter-Kind-Heim sein. Dort könntest du mit dem Kind zusammen bleiben und dir wird beigebracht wie man sich um ein Kind kümmert.
Das ist nicht einfach zudem musst du noch deine Schule machen.

Aber, und da musst du auch ehrlich zu dir sein. Es war eine sehr dumme Idee dich schwängern zu lassen. So bringst du nicht nur dir sondern auch dem Kind und dem Vater des Kindes Probleme.

Ich verstehe ja das du ein Kind wolltest, ich wusste auch schon sehr früh das ich Kinder möchte.
Nur es ist halt absolut unvernünftig ein Kind zu bekommen wenn man selbst noch ein Kind ist.

Sprich mit deinen Eltern und dann könnt ihr euch Hilfe beim Jugendamt holen.


habakuk63  01.09.2024, 07:24

Die Eltern einer minderjährigen Mutter haben KEIN Sorgerecht und kein Mitspracherecht in Bezug auf ihr Enkelkind, außer sie werden vom Gericht zum Vormund des Neugeborenen erklärt (unwahrscheinlich).

Caila  01.09.2024, 16:26
@habakuk63

Die Eltern einer minderjährigen Mutter können entscheiden ob SIE das Kind aufziehen wollen. Wollen Sie nicht, wovon in dem Fall auszugehen ist, dann übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft bis die Kindesmutter oder der Vater volljährig sind, dann können Diese das beantragen.

habakuk63  01.09.2024, 19:49
@Caila

Nach meinem Erleben ist es anders.

Grundsätzlich gilt:

Bis zur Volljährigkeit der (unverheirateten) minderjährigen Mutter erhält das Kind einen gesetzlichen Vormund. Dieser wird durch das Familiengericht bestellt und vertritt als gesetzlicher Vertreter das Kind in allen rechtlichen Belangen. Die minderjährige Mutter hat zusammen mit dem Vormund das Personensorgerecht.

Das heißt, sie bestimmt den Namen ihres Kindes und hat das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Die Großeltern, in diesem Fall die Eltern der minderjährigen Mutter, üben zwar bis zur Volljährigkeit das Personensorgerecht für ihre Tochter aus. Dies erstreckt sich jedoch nicht auf das Enkelkind. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Großeltern durch das Familiengericht zum Vormund des Kindes bestimmt wurden. Das ist aber nur in Ausnahmefällen so geregelt worden.

habakuk63  01.09.2024, 20:22
@Caila
Die Eltern einer minderjährigen Mutter können entscheiden ob SIE das Kind aufziehen wollen.

So ist es aber nicht, das Familiengericht entscheidet und da stehen Großeltern (die eine Schwangerschaft einer Minderjährigen ermöglicht haben) ganz hinten auf der Liste.

Caila  01.09.2024, 20:30
@habakuk63

Doch so ist es. Die Großeltern entscheiden ob sie ihr Enkel aufziehen wollen/können. Aber du hast die Aussage wohl falsch verstanden.
Was ich meinte war, das Niemand sie zwingen kann ihr Enkelkind aufzuziehen.

Falsch ist aber das sie ganz hinten auf der Liste stehen. Im Gegenteil
Großeltern dürfen bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind nicht übergangen werden. Der im Grundgesetz garantierte Schutz der Familie schließt nicht nur familiäre Bindungen zu den Eltern, sondern auch zu nahen Verwandten ein.
Heißt für das Amt wird die Option das die Großeltern die Vormundschaft übernehmen können mit ganz vorne stehen. Den so kann nicht nur die Kindesmutter sondern auch das Enkel in der Familie aufwachsen.

Wenn die Großeltern ihr Enkelkind nicht mit aufziehen wollen kann das Baby entsprechend nicht dort aufwachsen und das Amt muss eine andere Option finden.
zb ein Mutter-Kind-Heim.